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Ad hoc Mitteilungen
Börsennotierte Kapitalgesellschaften sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz dazu verpflichtet, unverzüglich solche Informationen zu veröffentlichen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Börsenkurs ihrer Wertpapiere haben könnten.
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Keine Ad hoc Mitteilungen in diesem Zeitraum.
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