Korrekte Adressierung ohne Leerzeile ist jetzt auch geltende DIN-Norm
Adressen sollen zukünftig nur noch ohne Leerzeile geschrieben werden
Bonn, 24.06.2005, 11:30 MESZAuf Antrag der Deutschen Post hat der entsprechende Normenausschuss beim Deutschen Institut für Normung (DIN) beschlossen, zukünftig auf die bisher geltende Einfügung einer Leerzeile als Vorgabe bei Adressen im Schriftverkehr zu verzichten. Die Änderung gilt seit der im Mai 2005 erfolgten Veröffentlichung der Neuausgabe (DIN 5008/2005-05).
Hintergrund dieser Änderung ist vor allem das Bedürfnis, in der Adressgestaltung von Unternehmen eine zusätzliche Zeile für die Empfängeranschrift zu schaffen. Gleichzeitig soll der Wegfall der Leerzeile in der Anschriftzone der internationalen Vereinheitlichung und der sichereren Maschinenlesbarkeit dienen. Gerade bei international tätigen Firmen, die sich an der bislang geltenden DIN-Norm orientiert haben, ist damit auch eine Vereinheitlichung der Adressdatenverwaltung bzw. der Druck-Software möglich. Dies betrifft vor allem Unternehmen, die von der International Standard Organisation ISO zertifiziert und daher auf die Einhaltung der DIN-Vorgaben verpflichtet sind sowie viele Behörden und Unternehmen des öffentlichen Sektors.
Für die Deutsche Post bedeutet die kleine, aber wichtige Änderung eine Verbesserung bei der maschinellen Bearbeitung von Sendungen, da durch den Wegfall der Leerzeile bei den Anschriften das Risiko von Lesefehlern bei der automatischen Anschriftenerkennung reduziert werden kann. Die Anforderungen an die Maschinenlesbarkeit von Sendungen durch Großeinlieferer wurden bereits mit der Neuauflage der Broschüre "Automationsfähige Briefsendungen" dementsprechend angepasst.
Für die Kunden gibt es selbstverständlich einen längeren Umstellungszeitraum, in dem auch noch Sendungen mit Leerzeile in der Adresse ohne Beanstandungen zuverlässig bearbeitet werden.
Aber auch für private Briefschreiber empfiehlt sich die Beachtung der neuen Adressregeln. Eine korrekte Adressierung ist die beste Voraussetzung für einen schnellen und problemlosen Transport der Sendung zum Empfänger, ohne dass Verzögerungen durch Nachprüfungen und Korrekturen der Adresse notwendig werden.
In diesem Zusammenhang weist die Deutsche Post erneut darauf hin, dass bestimmte Adressbesonderheiten schon seit mehreren Jahren nicht mehr erforderlich sind, aber nach wie vor von vielen Privatkunden und teilweise auch Firmen verwendet werden. Dazu gehört der Zusatz O bzw. W vor der Postleitzahl, der aus der Zeit der Anpassung der Postsysteme nach der deutschen Einheit 1990 stammt. Aber auch der Länderbuchstabe vor der Postleitzahl bei Sendungen ins Ausland bzw. das "D" bei Sendungen aus dem Ausland nach Deutschland sind seit Jahren nicht mehr erforderlich, sondern werden bei Sendungen ins Ausland durch die Angabe der Landesbezeichnung in Großbuchstaben in der letzten Zeile der Adresse ersetzt. Für Inlandssendungen war das "D" ohnehin auch früher schon unnötig.
Die Neuausgabe (DIN 5008/2005-05) finden Sie unter www.din.de oder kann beim Beuth Verlag bezogen werden (Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, www.beuth.de, Email: info@beuth.de).
Hier finden Sie Beispiele für normgerechte Adressen.