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Silje Skogstad

Leiterin Media Relations
Deutsche Post DHL
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Tel.: (0228) 182 9944
Fax: (0228) 182 9880

EBIT

Engl.: "earnings before interest and tax". Unternehmenskennzahl: Periodenergebnis vor Steuern, Finanz- und außerordentlichem Ergebnis. Das Herausrechnen der genannten Positionen ermöglicht einen Vergleich der operativen Ertragskraft einer Unternehmung.

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Aktie

Wertpapier, das einen nach der Gesamtzahl der Aktien berechneten Bruchteil des Grundkapitals repräsentiert. Nach dem deutschen Aktienrecht gibt es Nennwertaktien und sog. Stückaktien. Die in der Aktie verkörperte Mitgliedschaft gewährt dem Aktionär das Recht zur Teilnahme an Hauptversammlungen, das Stimmrecht auf Hauptversammlungen, das Recht auf einen Gewinnanteil (Dividende), das Bezugsrecht auf neue "junge" Aktien bei Kapitalerhöhungen. Einige dieser Rechte können unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

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Vorstand

Ist verantwortlich für die Geschäftsführung und die Vertretung der AG. Er wird für höchstens jeweils 5 Jahre vom Aufsichtsrat bestellt.

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Aufsichtsrat

Nach dem Aktiengesetz vorgeschriebenes Kontrollorgan zur Wahrnehmung der Aktionärsinteressen gegenüber dem Vorstand. Die Mitglieder werden von der Hauptversammlung und der Arbeitnehmerschaft (bei Aktiengesellschaften, die mehr als 500 Arbeitnehmer haben oder denen mehr als 500 Arbeitnehmer zugerechnet werden) für die Dauer von höchstens vier Jahren gewählt. Zu den wichtigsten Funktionen des Aufsichtsrates zählen die Bestellung und Abberufung des Vorstandes sowie die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes.

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Hauptversammlung

Organ der Aktiengesellschaft, durch das die Aktionäre ihre Rechte ausüben. Eine Hauptversammlung findet regelmäßig und mindestens einmal jährlich statt. Die Hauptversammlung ist u.a. zuständig für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates (nicht der Arbeitnehmervertreter), die Gewinnverwendung, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen und für Entscheidungen über Maßnahmen, durch die wesentliche Veränderungen in der Organisationsstruktur der Gesellschaft eingeführt werden sollen.

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Dividende

Die Dividende ist der von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft beschlossene Gewinnanteil, der pro Aktie ausgeschüttet (gezahlt) werden soll.

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Letzte Änderung: 08.07.2010

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