| 1) | angepasste Vorjahreszahl aufgrund eines durchgeführten Restatements, siehe Textziffer 5 |
Die Erhöhung der laufenden Ertragsteueraufwendungen um 255 Mio € entfällt überwiegend auf die Deutsche Post AG. Hierbei handelt es sich um tatsächliche Steuerzahlungen für den laufenden Veranlagungszeitraum.
Ausgehend vom Konzernjahresergebnis vor Ertragsteuern und der rechnerischen Ertragsteuer gestaltet sich die Überleitung auf den tatsächlichen Ertragsteueraufwand wie folgt:
Die Effekte aus auf steuerliche Verlustvorträge nicht gebildeten aktiven latenten Steuern enthalten in Höhe von 87 Mio € (Vorjahr: 0 Mio €) Aufwand aus dem Abbau aktiver latenter Steuern auf die Verlustvorträge, die voraussichtlich nicht genutzt werden können. Sie betreffen zudem in Höhe von 310 Mio € (Vorjahr: 34 Mio €) Minderungen des Ertragsteueraufwandes aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge, auf die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden.
Der Unterschied zwischen dem rechnerischen Steueraufwand und dem tatsächlichen Steueraufwand gründet insbesondere auf temporären Differenzen zwischen der IFRS- und Steuerbilanz der Deutsche Post AG, die aus abweichenden Wertansätzen in der steuerlichen Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 1995 resultieren (Initial-Differences). Gemäß IAS 12.15 (b) und IAS 12.24 (b) hat der Konzern keine aktiven latenten Steuern auf diese temporären Differenzen, die im Wesentlichen das Sachanlagevermögen, die Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen betreffen, gebildet.
Die verbleibenden temporären Differenzen zwischen den IFRS-Bilanzansätzen und den Wertansätzen, basierend auf der steuerlichen Eröffnungsbilanz, belaufen sich zum 31. Dezember 2005 noch auf 6,4 Mrd € (Vorjahr: 5,0 Mrd €).
Die Effekte aus § 8b KStG betreffen im Wesentlichen die Spezialfonds, Aktien und Beteiligungen der Deutschen Postbank Gruppe.





