Die Mitglieder des Vorstands verfügen über einzelvertragliche unmittelbare Pensionszusagen. Vorgesehen sind Versorgungsleistungen, wenn das Vorstandsmitglied wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit, Tod oder altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Bei Ablauf des Vorstandsvertrages nach mindestens fünf Vorstandsdienstjahren (bei John P. Mullen vier Dienstjahren) bleiben die erworbenen Anwartschaften in vollem Umfang aufrechterhalten. Voraussetzung für Leistungen wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit ist eine erbrachte Dienstzeit von mindestens fünf Jahren bzw. vier Jahren bei John P. Mullen. Altersleistungen werden frühestens ab Vollendung des 55. Lebensjahres gewährt, bei John P. Mullen ab dem 60. Lebensjahr. Die Vorstände haben ein Wahlrecht zwischen laufender Ruhegeldleistung und Kapitalzahlung. Die Höhe der Leistungen ist abhängig von den pensionsfähigen Bezügen und ist nach der Dauer der Dienstzeit gestaffelt.
Pensionsfähiges Einkommen ist das Jahresfestgehalt (Fixum), berechnet nach dem Durchschnitt der letzten zwölf Kalendermonate der Beschäftigung. Nach dem Jahr 2001 neu bestellte Vorstände erhalten nach fünf Jahren Dienstzeit als Vorstand einen Versorgungsgrad von 25 %, der maximale Versorgungsgrad (50 %) wird nach einer Dienstzeit von zehn Jahren erreicht. Eine Ausnahme hiervon bildet John P. Mullen, er hat einen Maximalversorgungsrad von 40 %. Die höchstmöglichen Versorgungsgrade der vor 2002 berufenen Vorstände betragen 60 bzw. 75 %.
Für den Fall der Beendigung des Vorstandsvertrages vor Ablauf der planmäßigen Vertragszeit ist für Dr. Klaus Zumwinkel, Dr. Hans-Dieter Petram und Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann vorgesehen, dass die Versorgung so berechnet wird, als wenn der Vorstandsvertrag bis zum planmäßigen Ende erfüllt worden wäre. Die Anpassung der späteren Rentenleistungen (Erhöhung oder Ermäßigung) erfolgt nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland.
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1) |
Laufende Finanzierung abgeschlossen |
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Mindestzeit noch nicht erfüllt |
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Mitglied des Vorstands bis 21. Sept. 2006 |
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Die Versorgungszusage richtet sich gegen die Deutsche Postbank AG |
John Murray Allan verfügt aufgrund seiner vertraglichen Beziehung zu Exel über Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung aus dem Pensionsplan „Ocean Nestor Pension Scheme“. Dieser Pensionsplan ist ein fondsgestütztes, von den britischen Steuerbehörden genehmigtes Betriebsrentensystem. Das Rentenalter wird grundsätzlich mit 60 Jahren erreicht. Auch die Versorgungsfälle dauernde Arbeitsunfähigkeit und Tod sind abgesichert. Die Ansprüche von John Murray Allan beziehen sich auf seine Dienstzeit bis zum 5. April 2006. Aufgrund einer Änderung der steuergesetzlichen Rahmenbedingungen in Großbritannien hat John Murray Allan von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, für die Zeit ab 6. April 2006 aus dem Pensionsplan auszutreten. Neben den bereits erworbenen Ansprüchen werden aus der Zeit ab 6. April 2006 daher keine Leistungen entstehen. John Murray Allan erhält stattdessen zusätzlich zu dem oben angegebenen Fixum eine zu versteuernde Pauschalzahlung in Höhe von jährlich 245.000 britischen Pfund (GBP), die er zum Zweck der eigenen Versorgungsabsicherung nutzen kann.
Die Bezüge für ehemalige Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebene betrugen 1,95 Mio €. Der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Verpflichtungsumfang (DBO) für laufende Pensionen beläuft sich auf 16,8 Mio €.
