Am 12. Juli 2006 hat die KfW Bankengruppe Aktien der Deutsche Post AG im Wert bis zu 1,5 Mrd € einschließlich einer Mehrzuteilungsoption von bis zu 15 % verkauft (rund 64 Mio Aktien). Damit erhöht sich der Streubesitz der Deutsche Post Aktie ohne Ausübung des Greenshoes von 58 auf 65,9 %.
Das gezeichnete Kapital erhöhte sich im Geschäftsjahr 2006 von zuvor 1.192,6 Mio € um 9,7 Mio € auf 1.202,3 Mio €. Es besteht nun aus 1.202.319.860 auf den Namen lautende Stückaktien (Stammaktien) mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1 €. Die Erhöhung des gezeichneten Kapitals beruht auf der Bedienung der Aktienoptionen der Aktienoptionspläne 2000 und 2003.
Genehmigtes Kapital
Die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 13. Oktober 2000 beschlossene und bis zum 30. September 2005 befristete Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital um bis zu 80 Mio € zu erhöhen, wurde durch das genehmigte Kapital 2005 ersetzt.
Genehmigtes Kapital 2005
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Mai 2005 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 17. Mai 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 250 Mio € durch Ausgabe von bis zu 250 Mio auf den Namen lautende Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Mit Kapitalerhöhungsbeschluss vom 13. Dezember 2005 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Höhe von 75.203.772,00 € von der Ermächtigung Gebrauch gemacht. Mit Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister am 13. Dezember 2005 ist das Grundkapital entsprechend erhöht.
Bedingtes Kapital
Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. September 2000 ist das Grundkapital um bis zu 50 Mio €, eingeteilt in bis zu 50.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien, bedingt erhöht. Es dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die aufgrund der von der Hauptversammlung am 27. September 2000 beschlossenen Ermächtigung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Ausgabe von Aktienoptionen gewährt wurden (Aktienoptionsplan 2000). Die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen unter dem Aktienoptionsplan 2000 wurde im Zusammenhang mit der Schaffung eines neuen Aktienoptionsplans (Aktienoptionsplan 2003) durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juni 2003 aufgehoben.
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juni 2003 ist das Grundkapital um bis zu 60 Mio € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Es dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die aufgrund der von der Hauptversammlung am 5. Juni 2003 beschlossenen Ermächtigung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Ausgabe von Aktienoptionen gewährt wurden (Aktienoptionsplan 2003).
Gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2004 ist das Grundkapital der Gesellschaft um weitere bis zu 56 Mio € durch die Ausgabe von bis zu 56.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Das bedingte Kapital III ist am 2. Juni 2004 in das Handelsregister eingetragen worden. Es dient der Bedienung von Options- bzw. Wandlungsrechten und -pflichten aus Options- bzw. Wandelanleihen, die von der Gesellschaft bis zum 5. Mai 2007 ausgegeben bzw. garantiert werden können.
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Die Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Mai 2006 ermächtigt, bis zum 31. Oktober 2007 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung sieht vor, dass der Vorstand sie zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausüben kann, insbesondere zur Verfolgung der im Beschluss der Hauptversammlung genannten Ziele. Am 31. Dezember 2006 hielt die Deutsche Post AG keine eigenen Aktien.
