In vielen Ländern unterhält Deutsche Post World Net leistungsorientierte Altersversorgungssysteme (Defined-Benefit-Pension-Plans) auf der Grundlage der ruhegehaltsfähigen Vergütung der Mitarbeiter und ihrer Dienstzeiten. Viele dieser Versorgungssysteme werden über externe Pensionsfonds finanziert. Der Konzern unterhält außerdem eine Reihe von beitragsorientierten Altersversorgungssystemen (Defined-Contribution-Plans).
Altersversorgungssysteme für Beamte in Deutschland
Neben den staatlichen Versorgungssystemen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger, deren Beiträge für die Arbeiter und Angestellten in Form von Lohnnebenkosten abgeführt werden, leisten die Deutsche Post AG und die Deutsche Postbank AG aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Beiträge an beitragsorientierte Altersversorgungssysteme.
Für ihre aktiven und früheren beamteten Mitarbeiter unterhielten die Deutsche Post AG und die Deutsche Postbank AG bis zum Jahr 2000 jeweils eine unternehmenseigene Unterstützungskasse. Diese wurden mit der Unterstützungskasse der Deutsche Telekom AG zu der gemeinsamen Versorgungskasse Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V. (BPS-PT) verschmolzen.
Nach den Vorschriften des Gesetzes zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (PTNeuOG) erbringen die Deutsche Post AG und die Deutsche Postbank AG über eine Unterstützungskasse Versorgungs- und Beihilfeleistungen an im Ruhestand befindliche Mitarbeiter und deren Hinterbliebene, denen aus einem Beamtenverhältnis Versorgungsleistungen zustehen. Die Höhe der Zahlungsverpflichtungen der Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank AG ist in § 16 Postpersonalrechtsgesetz geregelt. Die beiden Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, seit dem Jahr 2000 einen jährlichen Beitrag in Höhe von 33 % der ruhegehaltsfähigen Bruttobezüge der aktiven und der fiktiven ruhegehaltsfähigen Bruttobezüge der beurlaubten Beamten an die Unterstützungskassen zu zahlen. Im Geschäftsjahr zahlte die Deutsche Post AG Beiträge in Höhe von 559 Mio € (Vorjahr: 650 Mio €) und die Deutsche Postbank AG 111 Mio € (Vorjahr: 64 Mio €) an den Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V.
Nach dem PTNeuOG gleicht der Bund Unterschiedsbeträge zwischen laufenden Zahlungsverpflichtungen der Unterstützungskasse einerseits und laufenden Zuwendungen der Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank AG oder den Vermögenserträgen andererseits auf geeignete Weise aus und gewährleistet, dass die Unterstützungskasse jederzeit in der Lage ist, die gegenüber ihren Trägerunternehmen übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Soweit der Bund danach Zahlungen an die Unterstützungskasse erbringt, kann er von der Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank AG keine Erstattung verlangen.
Altersversorgungssysteme für Arbeiter und Angestellte
Die Versorgungsverpflichtungen für Arbeiter und Angestellte des Konzerns entfallen überwiegend auf Rentenverpflichtungen in Deutschland sowie signifikante kapitalgedeckte Verpflichtungen in Großbritannien, den Niederlanden, der Schweiz und den USA. Es bestehen verschiedene Zusagen für einzelne Mitarbeitergruppen. Die Zusagen sind dienstzeiten- und in der Regel endgehaltsabhängig. Die Rückstellungen für die leistungsorientierten Altersversorgungssysteme sind unter Anwendung des IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet worden. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen nach versicherungsmathematischen Methoden und unter Verwendung versicherungsmathematischer Annahmen ermittelt. Die zu erwartenden Versorgungsleistungen werden unter Berücksichtigung der dynamischen Einflussfaktoren über die gesamte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter verteilt.
Die Mehrzahl der leistungsorientierten Altersversorgungssysteme in Deutschland bezieht sich auf die Deutsche Post AG. In Großbritannien wurden im Zuge der Akquisition von Exel plc im Dezember 2005 signifikante Pensionsverpflichtungen übernommen.
Die leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen der Deutsche Postbank Gruppe beziehen sich fast vollständig auf Altersversorgungssysteme in Deutschland. Die Pensionsverpflichtungen der BHW Holding AG, die im Jahr 2006 akquiriert wurde, sind als Teil der Deutsche Postbank Gruppe eingeschlossen.
Die nachstehenden Angaben über die Pensionsverpflichtungen gliedern sich nach den Bereichen Deutschland (ohne Postbank), Großbritannien (ohne Postbank), Sonstige (ohne Postbank) sowie Deutsche Postbank Gruppe.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach Bereichen
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Neudarstellung aufgrund der Kaufpreisallokation im Zusammenhang mit der Akquisition von Exel, vgl. Textziffer 3 |
