Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis der historischen Kosten, eingeschränkt durch die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte (Available-for-Sale) sowie durch zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam angesetzte finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (insbesondere derivative Finanzinstrumente).
Overriding Principle
Das Wandlungsrecht aus der Umtauschanleihe wurde auf Grundlage der thesaurierten Gewinne der Postbank unter Berufung auf IAS 1.17 bewertet, vgl. Textziffer 4.
Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Die Erfassung von Umsatzerlösen und Erträgen aus Bankgeschäften sowie sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich dann, wenn die Leistung erbracht, die Höhe der Erträge zuverlässig ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern wahrscheinlich zufließen wird.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte sind mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, wenn die Asset-Kriterien erfüllt sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Vermögenswerte einen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen. Bei Deutsche Post World Net betrifft dies eigenentwickelte Software. Die Herstellungskosten der eigenentwickelten Software enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Gegebenenfalls anfallende Fremdkapitalkosten sind kein Bestandteil der Herstellungskosten. Die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung von immateriellen Vermögenswerten anfallenden Umsatzsteuern gehen insoweit in die Anschaffungs- und Herstellungskosten ein, wie sie nicht als Vorsteuer in Abzug gebracht werden können.
Die immateriellen Vermögenswerte werden ihrer Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Aktivierte Software wird über zwei bis fünf Jahre, Lizenzen werden entsprechend ihrer Vertragslaufzeit abgeschrieben. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag (Recoverable Amount) unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden die immateriellen Vermögenswerte außerplanmäßig abgeschrieben. Bei Fortfall der Gründe für Wertminderungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderungsbedarf geprüft. Der Werthaltigkeitstest umfasst einen Vergleich des erzielbaren Betrags mit dem Buchwert. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert (Fair Value) abzüglich der Verkaufskosten und Nutzungswert. Wenn einer dieser Werte den Buchwert des Vermögenswertes übersteigt, ist der Vermögenswert nicht wertgemindert und es ist nicht erforderlich, den anderen Wert zu schätzen.
Seit Januar 2005 werden Firmenwerte gemäß IFRS 3 nach dem so genannten Impairment-only-Approach bilanziert. Dieser legt fest, dass ein Firmenwert im Rahmen der Folgebewertung grundsätzlich zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. kumulierter Korrekturen aus außerplanmäßigen Wertminderungen zu bewerten ist. Damit darf ein erworbener Firmenwert nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden, sondern muss, unabhängig vom Vorliegen von Indikatoren für eine mögliche Wertminderung, jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 unterzogen werden. Daneben bleibt, ebenso wie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, die Verpflichtung zu einer Werthaltigkeitsprüfung bei Vorliegen von Anzeichen für eine Wertminderung bestehen.
Zum Zweck der Werthaltigkeitsprüfung wird der Firmenwert auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten, so genannte Cash-Generating-Units (CGU) bzw. Gruppen von Cash-Generating-Units verteilt. Die CGU für den Firmenwert stellen die Ebene dar, auf der das Management den Firmenwert für interne Steuerungszwecke kontrolliert. EXPRESS sowie DHL Exel Supply Chain und DHL Global Forwarding gehören zu denjenigen CGU bzw. Gruppen von CGU, die einen signifikanten Firmenwert aufweisen, vgl. hierzu Textziffer 23.
Der erzielbare Betrag einer CGU basiert auf ihrem Nutzungswert. Die Berechnung des Nutzungswerts beruht auf Prognosen von Free Cashflows, die zuerst mit einem Kapitalkostensatz nach Steuern diskontiert werden. Im Anschluss werden Diskontierungssätze vor Steuern auf Basis eines iterativen Prozesses ermittelt. Die Cashflow-Prognosen basieren auf vom Management verabschiedeten Detailplanungen für das EBIT und Investitionen, die einen Dreijahreszeitraum umfassen. Zur Ermittlung des Wertbeitrags nach der Detailplanungsphase werden die prognostizierten Free Cashflows unter Nutzung einer langfristigen Wachstumsrate in Höhe von bis zu 3 % extrapoliert. Die Wachstumsrate spiegelt die Erwartungen hinsichtlich des Branchenwachstums von EXPRESS und LOGISTIK wider, übersteigt jedoch nicht die geschätzte langfristige Wachstumsrate derjenigen Länder, die den höchsten Ergebnisbeitrag zu den jeweiligen CGU liefern.
Den Cashflow-Prognosen liegen sowohl Vergangenheitswerte als auch die zukünftig erwartete generelle Marktentwicklung für Transportvolumen, Preise und Servicequalität zugrunde. Außerdem werden für die Prognosen das Wachstum der jeweiligen nationalen Geschäftstätigkeiten und des internationalen Handels sowie die zunehmende Auslagerung der Logistikaktivitäten berücksichtigt. Die Kosteneinschätzungen für das Transportnetzwerk und Dienstleistungen haben ebenfalls einen Einfluss auf den Nutzungswert.
Der Kapitalkostensatz nach Steuern bestimmt sich durch den durchschnittlich gewichteten Kapitalkostensatz (Weighted-average-Cost-of-Capital). Die Fremdkapitalkosten wurden dahingehend angepasst, dass sie in Übereinstimmung mit der Definition der Free Cashflows und des Buchwerts der CGU stehen. Der angenommene Diskontierungssatz für EXPRESS und LOGISTIK liegt zwischen 7,3 und 7,6 %.
Sachanlagen
Die Bilanzierung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten Abschreibungen und Wertberichtigungen. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalkosten finden keine Berücksichtigung in den Herstellungskosten. Sie werden unmittelbar als Aufwand erfasst. Die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Sachanlagegegenstände anfallenden Umsatzsteuern gehen insoweit in die Anschaffungs- und Herstellungskosten ein, wie sie nicht als Vorsteuer in Abzug gebracht werden können. Die planmäßige Abschreibung erfolgt grundsätzlich nach der linearen Methode. Dabei werden folgende Nutzungsdauern bei Deutsche Post World Net zugrunde gelegt:
Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag (Recoverable Amount) unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden die Sachanlagen außerplanmäßig abgeschrieben. Sind die Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Operating Lease
Als Leasinggeber bei einem Operating Lease weist Deutsche Post World Net das Leasingobjekt als Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Sachanlagen aus. Die in der Periode vereinnahmten Leasingraten werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen gezeigt. Als Leasingnehmer werden die geleisteten Leasingraten als Mietaufwendungen im Materialaufwand ausgewiesen.
Finanzierungsleasing
Ein Leasingverhältnis ist eine Vereinbarung, in der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht an der Nutzung eines Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum überträgt. Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen wird gemäß IAS 17 dann dem Leasingnehmer zugerechnet, wenn dieser die wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen aus dem Leasinggegenstand trägt. Sofern das wirtschaftliche Eigentum Deutsche Post World Net zuzurechnen ist, erfolgt die Aktivierung zum Zeitpunkt des Nutzungsbeginns entweder zum beizulegenden Zeitwert oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser den Zeitwert unterschreitet. In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit unter den langfristigen Verbindlichkeiten passiviert. Die Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern entsprechen denen vergleichbarer erworbener Vermögenswerte.
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden gemäß IAS 28 (Accounting-for-Investments-in-Associates) nach der Equity-Methode bewertet. Ausgehend von den Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile wird der jeweilige Beteiligungsbuchwert um die Eigenkapitalveränderungen der assoziierten Gesellschaften erhöht bzw. vermindert, soweit diese auf die Anteile der Deutsche Post AG bzw. auf deren einbezogene Tochterunternehmen entfallen. Die Behandlung der in den Beteiligungsbuchwerten enthaltenen Firmenwerte erfolgt gemäß IFRS 3.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Finanzinstrumente der Kategorie Available-for-Sale sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte und werden, soweit verlässlich bestimmbar, mit ihrem Zeitwert angesetzt. Ist ein Zeitwert nicht ermittelbar, erfolgt der Ansatz zu Anschaffungskosten. Wertschwankungen zwischen den Bilanzstichtagen werden grundsätzlich erfolgsneutral in die Neubewertungsrücklage eingestellt. Die erfolgswirksame Auflösung der Rücklage erfolgt entweder mit der Veräußerung oder bei nachhaltigem Absinken des Zeitwerts unter die Anschaffungskosten. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zuzuordnen, sofern nicht die Absicht besteht, sie innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag zu veräußern. In dieser Kategorie werden insbesondere Anteile an nicht einbezogenen verbundenen Unternehmen, Wertpapiere und sonstige Beteiligungen ausgewiesen.
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Vermögenswerte
Finanzinstrumente der Kategorie Held-to-Maturity sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte und werden zum Bilanzstichtag mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sinkt der erzielbare Betrag unter den Buchwert, werden erfolgswirksame Wertberichtigungen vorgenommen.
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Schulden
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die Rechte auf den Erhalt der Cashflows aus dem Vermögenswert ausgelaufen sind. Bei Übertragung eines finanziellen Vermögenswertes wird nach den Abgangsregelungen nach IAS 39 überprüft, ob eine Ausbuchung erfolgt. Mit dem Abgang ist ein Veräußerungsgewinn/-verlust entstanden. Die in den Vorperioden erfolgsneutral erfassten Wertänderungen sind zum Veräußerungszeitpunkt zwingend aufzulösen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die Zahlungsverpflichtungen daraus ausgelaufen sind.
Ausleihungen und Forderungen (Loans-and-Receivables)
Forderungen und Ausleihungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie werden, sofern sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden, am Bilanzstichtag zum Nominalwert bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die Buchwerte der Geldmarktforderungen entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit annähernd den Zeitwerten.
Ausleihungen und Forderungen zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit deren Fälligkeit nicht 12 Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt, ansonsten werden sie als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen.
Bestehen an der Einbringbarkeit von Forderungen Zweifel, werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich angemessener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Der Betrag der Wertminderung wird erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte
Alle zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumente sowie Derivate, die nicht im Hedge-Accounting stehen, sind der Kategorie At-Fair-Value-Through-Profit-or-Loss zuzuordnen. Sie werden grundsätzlich zum Marktwert (Fair Value) bewertet. Sämtliche Marktwertänderungen werden ergebniswirksam erfasst. Die Bilanzierung aller Finanzinstrumente dieser Kategorie erfolgt zum Handelstag. Vermögenswerte dieser Kategorie werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn sie entweder zu Handelszwecken gehalten oder voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden.
Um Ergebnisschwankungen aus Marktwertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten zu vermeiden, wird – soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll – Hedge-Accounting angewandt. Dadurch werden Gewinne und Verluste aus Grundgeschäft und Derivat zeitgleich im Ergebnis erfasst. Nach Art des Grundgeschäfts und des zu sichernden Risikos werden im Konzern Fair-Value- und Cashflow-Hedges designiert.
Ein Fair-Value-Hedge sichert den beizulegenden Zeitwert von bilanzierten Vermögenswerten und Schulden. Die Änderung des Zeitwerts der Derivate sowie die Marktwertänderung des Grundgeschäfts, die auf dem abgesicherten Risiko basiert, werden zeitgleich ergebniswirksam erfasst.
Ein Cashflow-Hedge sichert die Schwankungen zukünftiger Zahlungsströme aus bilanzierten Vermögenswerten und Schulden und geplanten Transaktionen sowie festkontrahierten Transaktionen, aus denen ein Währungsrisiko resultiert. Der effektive Teil eines Cashflow-Hedges wird im Eigenkapital in der Hedge-Rücklage erfasst. Ineffektivitäten werden, soweit in IAS 39 gefordert, erfolgswirksam gebucht. Die Hedge-Rücklage wird reklassifiziert, wenn das Grundgeschäft erfolgswirksam wird oder der Eintritt des gesicherten Grundgeschäfts nicht mehr erwartet wird.
Absicherungen von Nettoinvestitionen (Net-Investment-Hedge) in ausländische Gesellschaften werden wie Cashflow-Hedges behandelt. Der Gewinn oder Verlust aus dem effektiven Teil des Sicherungsgeschäftes wird im Eigenkapital erfasst; der Gewinn oder Verlust, der dem ineffektiven Teil des Sicherungsgeschäftes zuzurechnen ist, wird unmittelbar in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinne oder Verluste werden in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgebucht, wenn die ausländische Gesellschaft veräußert wird. Ausführliche Angaben zu den Sicherungsgeschäften finden sich unter Textziffer 52.2.
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Properties) sind gemäß IAS 40 solche Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zur Wertsteigerung gehalten werden und nicht zur Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke bzw. zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens genutzt werden. Die Bewertung erfolgt nach dem Anschaffungskostenprinzip.
Vorräte
Fertige Erzeugnisse und Waren sowie unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Wertberichtigungen werden für veraltete Vorräte sowie Bestände mit geringer Umschlagshäufigkeit vorgenommen.
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Bei zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen handelt es sich im Wesentlichen um zum Verkauf stehende Unternehmen, die zum niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt werden.
Finanzinstrumente
Bei den Finanzinstrumenten handelt es sich um jederzeit veräußerbare Wertpapiere der Kategorie Available-for-Sale. Sie werden zum Bilanzstichtag mit Marktwerten bewertet. Die aus der Bewertung resultierenden unrealisierten Gewinne und Verluste werden grundsätzlich erfolgsneutral in der Position „Neubewertungsrücklage“ innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Die erfolgswirksame Auflösung der Rücklage erfolgt entweder mit der Veräußerung oder bei nachhaltigem Absinken des Marktwerts unter die Anschaffungskosten. Die Bilanzierung der Finanzinstrumente erfolgt zum Erfüllungstag.
Forderungen und Wertpapiere sowie Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen (Deutsche Postbank Gruppe)
Originär ausgereichte Forderungen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Erworbene Forderungen, die zum Held-to-Maturity- oder Loans-and-Receivables-Bestand gehören, werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten, erworbene Forderungen des Trading-Bestands werden mit den Marktwerten bewertet. Wertpapiere der Kategorien Held-to-Maturity und originäre Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, Wertpapiere der Kategorien At-Fair-Value-Through-Profit-or-Loss und Available-for-Sale zu Marktwerten bewertet. Die Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem Rückzahlungsbetrag (Agio, Disagio) werden über die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten erfolgswirksam vereinnahmt bzw. abgeschrieben. Anteilige abgegrenzte Zinsen werden mit den jeweiligen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Flüssige Mittel und Zahlungsmitteläquivalente
Flüssige Mittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen, andere kurzfristige liquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten und sind zum Nennwert angesetzt. Ausgenutzte Kontokorrentkredite werden in der Bilanz als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gezeigt.
Aktienoptionsprogramm
Die Berechnung des Aktienoptionsprogramms für Führungskräfte erfolgt gemäß IFRS 2 anhand finanzmathematischer Methoden auf der Grundlage von Optionspreismodellen. Dabei werden die Optionen am Tag der Gewährung zum Zeitwert bewertet. Der ermittelte Optionswert wird als Personalaufwand erfolgswirksam über die Laufzeit der Optionen verteilt.
Rückstellungen
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit- Method) für leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste werden gemäß IAS 19.92 nur insoweit erfasst, wie sie 10 % des Maximums von Verpflichtungsumfang und Planvermögen übersteigen. Der übersteigende Betrag wird über die Restdienstzeit der Aktiven verteilt und ergebniswirksam erfasst. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird im Finanzergebnis gezeigt. Die Beiträge zu beitragsorientierten Pensionsplänen werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Geleistete Vorauszahlungen von Beiträgen werden in dem Umfang als Vermögenswerte angesetzt, in dem ein Recht auf eine Rückzahlung oder eine Minderung künftiger Zahlungen besteht.
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die Vermögensabflüsse erwarten lässt und zuverlässig ermittelbar ist. Sie stellen ungewisse Verpflichtungen dar, die mit dem nach bestmöglicher Schätzung (Best Estimate) ermittelten Betrag angesetzt werden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit Marktzinssätzen, die dem Risiko und Zeitraum bis zur Erfüllung entsprechen, abgezinst.
Finanzschulden
Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. Als Zeitwert wird der auf einem preiseffizienten und liquiden Markt festgestellte Preis oder ein mittels des im Konzern eingesetzten Treasury-Risk-Management-Systems ermittelter Zeitwert eingesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Jede Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Die Bewertung wird nach dem Anschaffungswertprinzip mit Abgrenzung von Agio bzw. Disagio über die Laufzeit (Accrualmethode) vorgenommen. Der Saldo aus Emissionskosten und Disagio auf eigene Anleihen wird über die Laufzeit abgegrenzt. Der noch nicht vereinnahmte bzw. verausgabte Diskont auf Geldmarktpapiere wird über die Laufzeit abgegrenzt. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen werden mit dem Barwert der Leasingraten oder dem niedrigeren Verkehrswert des aktivierten Leasingobjektes angesetzt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Der Fair Value der Verbindlichkeiten entspricht näherungsweise dem Buchwert.
Latente Steuern
Die latenten Steuern werden gemäß IAS 12 für temporäre Bewertungsunterschiede zwischen der IFRS-Bilanz und den Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften gebildet. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten künftigen Nutzung bestehender steuerlicher Verlustvorträge ergeben und deren Realisierung wahrscheinlich ist. Auf die temporären Differenzen zwischen Wertansätzen in der IFRS- und der Steuerbilanz der Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank AG wurden unter Beachtung des IAS 12.24 (b) bzw. IAS 12.15 (b) nur insoweit aktive bzw. passive latente Steuern gebildet, wie die Differenzen nach dem 1. Januar 1995 entstanden sind. Auf Wertdifferenzen, die aus der Erstverbuchung in der steuerlichen Eröffnungsbilanz der Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank AG zum 1. Januar 1995 resultieren, werden keine latenten Steuern gebildet. Weitere Angaben zu den latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge finden sich unter Textziffer 18.
Die latenten Steuern werden gemäß IAS 12 auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag gelten oder für den Zeitpunkt angekündigt sind, in dem die latenten Steueransprüche und -schulden realisiert werden. Der für deutsche Konzernunternehmen angewandte Steuersatz in Höhe von 39,9 % setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie einem Gewerbesteuersatz, der als Durchschnitt aus den unterschiedlichen Gewerbesteuersätzen ermittelt wurde, zusammen. Die ausländischen Konzerngesellschaften verwenden bei der Berechnung der latenten Steuerposten ihren individuellen Ertragsteuersatz. Die angewandten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren von 15 bis 48 %.
Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten stellen zum einen mögliche Verpflichtungen dar, deren tatsächliche Existenz aber erst noch durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse, die nicht vollständig beeinflusst werden können, bestätigt werden muss. Zum anderen sind darunter bestehende Verpflichtungen zu verstehen, die aber wahrscheinlich zu keinem Vermögensabfluss führen oder deren Vermögensabfluss sich nicht zuverlässig quantifizieren lässt. Die Eventualverbindlichkeiten sind gemäß IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen, vgl. Textziffer 52.
Schätzungen bei der Bilanzierung und Bewertung
Die Aufstellung eines im Einklang mit den IFRS stehenden Konzernabschlusses erfordert Schätzungen. Sämtliche Schätzungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Schätzungen und Annahmen, die Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden mit sich bringen könnten, könnten im Konzern insbesondere Firmenwerte sowie latente Steuern betreffen.
