Folgende Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen sind verpflichtend am bzw. nach dem 1. Januar 2006 anzuwenden:
Änderungen zu IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“
Diese Änderungen führen die Möglichkeit einer alternativen Erfassungsmethode für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste ein. Von diesem Wahlrecht macht Deutsche Post World Net keinen Gebrauch. Darüber hinaus ergeben sich zusätzliche Bilanzierungsanforderungen für gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber, bei denen keine ausreichenden Informationen zur Verfügung stehen, um eine Bilanzierung für leistungsorientierte Pläne anzuwenden. Deutsche Post World Net hat diesen geänderten Standard schon im Geschäftsjahr 2005 angewandt, so dass sich für das Geschäftsjahr 2006 keine weiteren Auswirkungen auf Darstellungsform und Umfang der Anhangsangaben ergeben. Die Erweiterungen der Anhangsangaben hatte Deutsche Post World Net bereits im Geschäftsjahr 2005 vorgenommen.
Änderungen zu IAS 39 „Bilanzierung der Sicherung zukünftiger Zahlungsströme aus geplanten konzerninternen Transaktionen“
Das Währungsrisiko einer mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen konzerninternen Transaktion kann als ein Grundgeschäft der Sicherung zukünftiger Zahlungsströme im Konzernabschluss klassifiziert werden, sofern (a) die Transaktion auf eine andere Währung lautet als die funktionale Währung des Unternehmens, das diese Transaktion abwickelt und (b) das Währungsrisiko sich auf die konsolidierte Gewinn-und-Verlust-Rechnung auswirkt. Für Deutsche Post World Net ergaben sich hieraus keine Effekte.
Änderungen zu IAS 39 „Wahlrecht der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“
Deutsche Post World Net wendet die Fair-Value-Option erstmals für das Geschäftsjahr 2006 an. Danach können finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten (freiwillig) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wenn unter anderem dies zur Beseitigung oder erheblichen Verringerung von Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz (Accounting-Mismatch) führt. Die Deutsche Postbank Gruppe wendet die Fair-Value-Option ausschließlich auf bestimmte Forderungsbestände an, die in einem wirtschaftlichen Sicherungszusammenhang zu Zinsderivaten stehen.
Änderungen zu IAS 39 und IFRS 4 „Finanzgarantien“
Begebene Finanzgarantien, die bislang vom Unternehmen nicht als Versicherungsverträge eingestuft wurden, sind beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und im Rahmen der Folgebewertung zum höheren Betrag aus (a) dem noch nicht vereinnahmten Saldo der erhaltenen und abgegrenzten Garantieprämien und (b) dem nach IAS 37 ermittelten Betrag.
IFRIC 4 „Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält“
IFRIC 4 erfordert auf der Grundlage des jeweiligen wirtschaftlichen Gehalts einer Vereinbarung die Feststellung, ob diese ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Dabei ist einzuschätzen, ob (a) die Erfüllung der Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängt und (b) die Vereinbarung ein Recht auf Nutzung des Vermögenswerts überträgt. Folgende Vereinbarungen wurden im Rahmen des IFRIC 4 auf ein Leasingverhältnis hin untersucht:
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Dienstleistungsverträge mit amerikanischen Luftfrachtgesellschaften, die für Deutsche Post World Net das Expressgeschäft in den USA abwickeln.
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IT-Vertrag mit einem Service-Dienstleister, nähere Infos hierzu finden sich auch unter Textziffer 56.
Für die Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung ergaben sich hieraus folgende Auswirkungen:
Mit der retrospektiven Anwendung des IFRIC 4 veränderten sich auch die GuV- sowie Bilanzpositionen des Geschäftsjahres 2005. Vgl. hierzu die unten stehenden Tabellen „Anpassung der Konzernbilanz“ und „Anpassung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung“.
Die erstmalige Anwendung des IFRS 7 „Finanzinstrumente: Anhangsangaben“ wird ab dem Geschäftsjahr 2007 erfolgen. IFRS 7 führt erweiterte Angabepflichten zur Verbesserung der Informationsgewährung über Finanzinstrumente ein. Gefordert werden sowohl qualitative als auch quantitative Angaben über das Ausmaß von Risiken aus Finanzinstrumenten, einschließlich spezifizierter Mindestangaben über Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken sowie Sensitivitätsanalysen hinsichtlich Marktrisiken. Der neue Standard ersetzt IAS 30 „Angaben im Abschluss von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen“ sowie Angabepflichten des IAS 32 „Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung“. Die Änderung zu IAS 1 führt zusätzliche Angabepflichten über die Höhe des unternehmerischen Kapitals und dessen Steuerung ein. Aus beiden Neuerungen ergeben sich für den Konzern zusätzliche Angabepflichten.
Anpassung der Konzernbilanz
Einhergehend mit der Kaufpreisallokation von Exel, einer geänderten Darstellung der erfolgsneutralen Währungsumrechnungsdifferenzen sowie mit der retrospektiven Anwendung des IFRIC 4 haben sich die Konzernbilanzwerte zum 31. Dezember 2005 geändert. Weiterhin wurden bei der Deutsche Postbank Gruppe bei der Erstanwendung des IAS 39 im Konzernabschluss 2001 beizulegende Zeitwerte von verbrieften Verbindlichkeiten teilweise fehlerhaft berechnet. Diese wurden nach IAS 8.42 zu Lasten der Gewinnrücklage in Höhe von 83 Mio € sowie zu Lasten der darauf entfallenden Minderheiten in Höhe von 42 Mio € rückwirkend korrigiert.
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1) |
Währungsumrechnungsdifferenzen, nähere Angaben vgl. Textziffer 37 |
Anpassung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Die GuV-Positionen des Geschäftsjahres 2005 haben sich durch die Anwendung des IFRIC 4 sowie durch Verschiebungen zwischen Materialaufwand und sonstigen betrieblichen Aufwendungen geändert.
