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56.1 Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und der Bundesrepublik Deutschland

Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht Deutsche Post World Net unmittelbar oder mittelbar in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit einer Vielzahl von verbundenen, nicht konsolidierten Unternehmen und assoziierten Gesellschaften in Beziehung. Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wurden sämtliche Liefer- und Leistungsbeziehungen, die mit den nicht in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen stattfanden, zu marktüblichen Bedingungen und Konditionen durchgeführt wie sie auch mit konzernfremden Dritten üblich sind.

Sämtliche nahe stehenden Unternehmen, die von Deutsche Post World Net beherrscht werden oder auf die vom Konzern ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, sind in der Anteilsliste mit Angaben zum Beteiligungsanteil, zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis – geordnet nach Geschäftsbereichen – verzeichnet. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Bonn hinterlegt.

Die Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG unterhalten vielfältige Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland und anderen von der Bundesrepublik Deutschland kontrollierten Unternehmen.

Der Bund ist Kunde der Deutsche Post AG und nimmt als solcher Dienste des Unternehmens in Anspruch. Die Geschäftsbeziehungen der Deutsche Post AG bestehen jeweils unmittelbar zu den einzelnen Behörden und sonstigen staatlichen Stellen als voneinander unabhängigen Einzelkunden; die diesen gegenüber erbrachten Leistungen sind jeweils nicht erheblich für die Gesamteinnahmen der Deutsche Post AG.

Beziehungen zur Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (BanstPT)
Die Bundesrepublik Deutschland verwaltet ihren Aktienbesitz an der Deutsche Post AG und nimmt ihre Aktionärsrechte durch die rechtsfähige Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (Bundesanstalt) wahr, die der Aufsicht des Bundesministeriums für Finanzen untersteht. Der Bundesanstalt sind nach dem Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (Bundesanstalt Post-Gesetz) bestimmte gesetzliche Aufgaben und Rechte übertragen, die die gemeinsamen Angelegenheiten der Deutsche Post AG, der Deutsche Postbank AG und der Deutsche Telekom AG betreffen. Die Bundesanstalt führt darüber hinaus die Postbeamtenkrankenkasse, das Erholungswerk, die Versorgungsanstalt der Deutsche Bundespost (VAP) und das Betreuungswerk für Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, die Deutsche Telekom AG und Bundesanstalt weiter. Die Koordinations- und Verwaltungsaufgaben werden auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen wahrgenommen.

Im Jahr 2006 wurden der Deutsche Post AG für Leistungen der Bundesanstalt Abschlagszahlungen in Höhe von 68 Mio € (Vorjahr: 66 Mio €) und der Deutsche Postbank AG von 5 Mio € (Vorjahr: 4 Mio €) in Rechnung gestellt.

Beziehungen zum Bundesministerium der Finanzen
Zwischen dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Deutsche Post AG wurde im Geschäftsjahr 2001 eine Vereinbarung getroffen, die die Modalitäten der Abführung der Einnahmen der Deutsche Post AG aus der Erhebung der Ausgleichszahlung nach den Gesetzen über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen der Postwohnungsfürsorge regelt.

Für das Geschäftsjahr 2006 beläuft sich der an den Bund abzuführende Betrag voraussichtlich auf rund 1,4 Mio € (Vorjahr: rund 2,4 Mio €). Die Endabrechnung erfolgt bis zum 15. Februar 2007.

Mit Vertrag vom 30. Januar 2004 hat die Deutsche Post AG mit dem BMF eine Vereinbarung bezüglich der Überleitung von Beamten zu Bundesbehörden getroffen. Danach werden Beamte mit dem Ziel der Versetzung für 6 Monate abgeordnet und bei Bewährung anschließend versetzt. Die Deutsche Post AG beteiligt sich nach vollzogener Versetzung durch Zahlung eines Pauschalbetrages an der Kostenbelastung des Bundes. Für das Jahr 2006 ergaben sich hieraus 37 Versetzungen (Vorjahr: 194) und 22 Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung (Vorjahr: 19).

Beziehungen zur Deutsche Telekom AG und deren verbundene Unternehmen
Im Geschäftsjahr 2006 hat Deutsche Post World Net für die Deutsche Telekom AG Waren und Dienstleistungen in Höhe von 0,6 Mrd € (Vorjahr: 0,7 Mrd €) erbracht. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Beförderungsleistungen für Briefe und Paketsendungen. Im gleichen Zeitraum hat der Konzern Deutsche Post World Net für 0,3 Mrd € (Vorjahr: 0,4 Mrd €) Waren und Dienstleistungen (darunter IT-Produkte und Dienstleistungen) von der Deutschen Telekom erworben.

Darüber hinaus besteht eine Rahmenkreditvereinbarung zwischen der Deutsche Telekom AG und der Deutsche Postbank AG in Höhe von 0,6 Mrd € (Vorjahr: 0,6 Mrd €).

Weiterhin bestehen personelle Verflechtungen zwischen Deutsche Post AG und der Deutsche Telekom AG. So ist der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Post AG, Dr. Klaus Zumwinkel, zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Telekom AG.

Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V.
Angaben zum Bundes-Pensions-Service für Post- und Telekommunikation e. V. finden sich unter Textziffer 41.

56.2 Beziehungen zu nahe stehenden Personen

Gemäß IAS 24 berichtet Deutsche Post World Net auch über Geschäftsvorfälle zwischen Deutsche Post World Net und die ihr nahe stehenden Personen bzw. deren Familienangehörigen. Als nahe stehende Personen wurden Vorstand, Aufsichtrat, Zentral- sowie Geschäftsbereichsleiter (Führungskräfte der Ebene 2) und deren Familienangehörige definiert.

Folgende Geschäftsvorfälle zwischen der Deutsche Post World Net und nahe stehenden Personen fanden im Geschäftsjahr 2006 statt:

Aufsichtsratsmitglieder hielten in zwei Fällen Darlehen zu marktüblichen Konditionen in Höhe von insgesamt 145.000 €. Weiterhin bestand in einem Fall ein Beratungsvertrag zwischen der Deutsche Post AG und einer nahe stehenden Personen. Der Umfang dieses Geschäftes lag bei 147.000 €. Des Weiteren fanden keine wesentlichen Geschäftsvorfälle zwischen Deutsche Post World Net und den Aufsichtsratsmitgliedern sowie den Führungskräften der Ebene 1 statt.

Für Führungskräfte der Ebene 2 bestanden Verträge zwischen der Deutsche Post AG und einem nahe stehenden Familienangehörigen. Hierbei bestand entweder eine Beziehung direkt zum Ehegatten oder zur Firma des Ehegatten. Die Art des Geschäftes bestand überwiegend in der Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen, in einem Fall wurde ein Aufsichtsratsmandat übernommen. Der Umfang dieser Geschäfte lag zwischen 2.300 und 700.000 €. In einem Fall bestand ein Vertrag zwischen der Deutschen Post und einem Unternehmen, in dem ein naher Familienangehöriger in führender Funktion beschäftigt war. Eine Führungskraft wurde zum Mitglied des Kuratoriums/Verwaltungsrats einer karitativen Einrichtung in England bestellt, die seitens Deutsche Post AG durch logistische Dienstleistungen unterstützt wird. Der Umfang des Geschäftes lag unter 500.000 €. Den Zentral- bzw. Geschäftsbereichsleitern wurden insgesamt Darlehen in Höhe von 2,6 Mio € gewährt. Die Laufzeit variiert zwischen 5 und 30 Jahren. Der Zinssatz liegt zwischen 3,25 und 5,49 %. Zum 31. Dezember 2006 betrug die Höhe der Darlehen 2,3 Mio €.

Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Angaben zur Vergütung und zum Aktienbesitz des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie meldepflichtige Transaktionen finden sich im Corporate-Governance-Bericht, dessen Vergütungsbericht Bestandteil des Anhangs ist.

 

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