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Erneut uneingeschränkte Entsprechenserklärung

Am 13. Dezember 2007 haben Vorstand und Aufsichtsrat zum sechsten Mal in Folge eine Entsprechenserklärung abgegeben. Danach hat die Deutsche Post den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes in der Fassung vom 12. Juni 2006 seit der letzten Entsprechenserklärung vom 14. Dezember 2006 entsprochen. Den Empfehlungen der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der aktuellen Fassung vom 14. Juni 2007 soll künftig entsprochen werden. Soweit es die elektronische Weitergabe von Informationen an die Aktionäre betrifft, bedarf diese der vorherigen Zustimmung der Hauptversammlung. Der Hauptversammlung 2008 soll daher die Zustimmung vorgeschlagen werden. Auf Grundlage dieses Beschlusses können die Einberufungsunterlagen für die Hauptversammlung 2009 auf Wunsch des Aktionärs auch elektronisch versandt werden.

Unsere börsennotierte Tochtergesellschaft Deutsche Postbank AG hat am 30. November 2007 eine eigene uneingeschränkte Entsprechenserklärung abgegeben.