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Dr. Frank Appel, John Allan und John P. Mullen erhalten ihre vertragliche Vergütung bis zum Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit, sofern der Vorstandsvertrag seitens der Deutsche Post AG vorzeitig aus wichtigem Grund gekündigt wird und dies nicht auf einer schwerwiegenden Pflichtverletzung beruht. Der Vorstandsvertrag von John Allan enthält ein zweijähriges nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Für die Dauer des Wettbewerbsverbots erhält er 50 % des Fixums. Etwaige anderweitige Einkünfte werden angerechnet, soweit sie die Hälfte dieses Betrags übersteigen.