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Die Mitglieder des Vorstands verfügen über einzelvertragliche unmittelbare Pensionszusagen. Vorgesehen sind Versorgungsleistungen, wenn das Vorstandsmitglied wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit, Tod oder altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Bei Ablauf des Vorstandsvertrages nach mindestens fünf Vorstandsdienstjahren bleiben die erworbenen Anwartschaften in vollem Umfang aufrechterhalten. Voraussetzung für Leistungen wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit ist eine erbrachte Dienstzeit von mindestens fünf Jahren. Altersleistungen werden frühestens ab Vollendung des 55. Lebensjahres gewährt, bei John P. Mullen ab dem 60. Lebensjahr, bei Jürgen Gerdes ab dem 62. Lebensjahr. Die Vorstände haben ein Wahlrecht zwischen laufender Ruhegeldleistung und Kapitalzahlung. Die Höhe der Leistungen ist abhängig von den pensionsfähigen Bezügen und dem Versorgungsgrad, der sich aus der Anzahl der Dienstjahre ergibt.

Pensionsfähiges Einkommen ist das Jahresfestgehalt (Fixum), berechnet nach dem Durchschnitt der letzten zwölf Kalendermonate der Beschäftigung. Nach dem Jahr 2001 neu bestellte Vorstände erhalten nach fünf Jahren Dienstzeit als Vorstand einen Versorgungsgrad von 25 %, der maximale Versorgungsgrad (50 %) wird nach einer Dienstzeit von zehn Jahren erreicht. Die höchstmöglichen Versorgungsgrade der vor 2002 berufenen Vorstände betragen 60 % bzw. 75 %. Der Versorgungsgrad steigt stufenweise, je nach individueller vertraglichen Regelung entweder entsprechend der Dienstzeit oder den Bestellperioden als Vorstand. Die Anpassung der späteren Rentenleistungen (Erhöhung oder Ermäßigung) erfolgt nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland.

Versorgungszusagen Individualausweis

Versorgungszusagen Vorstand

 

 

Pensionszusagen

 

 

Versorgungsgrad
am 31. Dez. 2007

 

Maximal-
versorgungsgrad

 

Dienstzeitaufwand
(service cost) für die Pensionsverplichtung Geschäftsjahr 2007

 

 

%

 

%

 

1)

Laufende Finanzierung abgeschlossen

2)

Mitglied des Vorstands bis 30. September 2007

3)

Mitglied des Vorstands seit 1. Juli 2007

4)

Mindestzeit noch nicht erfüllt. Im Versorgungsfall greifen solange die Bestimmungen der bisherigen Versorgungsregelung.

5)

Die Versorgungszusage richtet sich gegen die Deutsche Postbank AG. Angegeben ist der Ganzjahreswert des Dienstzeitaufwandes.

6)

Mitglied des Vorstands bis 30. Juni 2007 (Ruhestand)

Dr. Klaus Zumwinkel, Vorsitzender

 

75

 

75

 

01)

Dr. Frank Appel

 

25

 

50

 

334.558

Prof. Dr. Edgar Ernst2)

 

75

 

75

 

566.584

Jürgen Gerdes3),4)

 

0

 

50

 

76.011

Dr. Wolfgang Klein3),5)

 

60

 

60

 

184.414

John P. Mullen

 

35

 

50

 

652.498

Dr. Hans-Dieter Petram6)

 

 

 

75

 

01)

Walter Scheurle

 

30

 

60

 

627.516

Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann5),6)

 

 

 

75

 

1.623.938

Die Versorgungszusage von Dr. Wolfgang Klein bezieht sich auf seine Funktion als Vorstandsvorsitzender der Deutsche Postbank AG und richtet sich daher ausschließlich gegen die Deutsche Postbank AG. Die Zusage weicht daher in Einzelheiten von den dargestellten Regelungen bei der Deutsche Post AG ab, die Grundstruktur ist jedoch identisch. Die Höhe der Leistungen ist abhängig von den pensionsfähigen Bezügen und dem Versorgungsgrad, der sich aus der Anzahl der Dienstjahre ergibt. Den maximalen Versorgungsgrad von 60 % hat Dr. Wolfgang Klein bereits erreicht. Nach den vertraglichen Regelungen werden Altersleistungen grundsätzlich erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres gewährt oder wenn das 55. Lebensjahr vollendet ist und der Anstellungsvertrag nicht verlängert wird. Für den Fall des Ausscheidens wegen Erreichens der Altersgrenze 62 oder wegen Invalidität ist zusätzlich zu dem Ruhegehalt ein Übergangsgeld für die Dauer von zwei Jahren vorgesehen. Die Anpassung der späteren Rentenleistungen erfolgt entsprechend der prozentualen Entwicklung der höchsten Tarifgruppe des Tarifvertrages des Verbandes öffentlicher Banken.

John Allan wurde bei seiner Berufung zum Mitglied des Vorstands nicht in das Versorgungssystem für Vorstandsmitglieder einbezogen. Er erhält begründet in seiner früheren vertraglichen Situation mit Exel als Nebenleistung zu seiner Vergütung eine zu versteuernde Pauschalzahlung in Höhe von jährlich 363.017 €, die er zum Zweck der eigenen Versorgungsabsicherung nutzen kann. Dieser Betrag ist im Individualausweis der Nebenleistungen enthalten.

Die Bezüge für ehemalige Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebene betrugen 13,58 Mio €. Der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Verpflichtungsumfang (DBO) für laufende Pensionen beläuft sich auf 27,0 Mio €.