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Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis der historischen Kosten, eingeschränkt durch die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte (Available for Sale) sowie durch zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam angesetzte finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (insbesondere derivative Finanzinstrumente).

Overriding-Principle

Die Anwendung des Overriding-Principle bezieht sich auf einen Geschäftsvorfall aus dem Geschäftsjahr 2005 bzw. 2006. Am 3. Juli 2006 hatte die Deutsche Post AG mit Wirkung zum 31. Juli 2006 als Anleiheschuldnerin gemäß den Anleihebedingungen die Möglichkeit wahrgenommen, die Umtauschanleihe auf Postbank-Aktien vorzeitig zu kündigen. Der Anteil der Deutsche Post AG an der Deutschen Postbank Gruppe lag nach dieser Transaktion bei 50 % plus einer Aktie. Die Erträge aus der Veräußerung der Postbank-Aktien aufgrund des Wandlungsrechts der Umtauschanleihe in Höhe von 276 Mio € wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag gezeigt. Der ermittelte Ertrag enthielt mit 100 Mio € einen Ertrag aus der Auflösung einer Verbindlichkeit aus der Bewertung des Wandlungsrechts. Das Wandlungsrecht wurde auf Grundlage der thesaurierten Gewinne der Postbank bewertet. Unter Berufung auf IAS 1.17 war die Deutsche Post AG von der Bewertung des Wandlungsrechts auf der Basis von Marktdaten gemäß IAS 32.26 in Verbindung mit IAS 39.47 (a) abgewichen. Hätte die Deutsche Post AG das Wandlungsrecht gemäß IAS als Fremdkapitalderivat bewertet, wäre im Geschäftsjahr 2005 eine zusätzliche aufwandswirksame Verbindlichkeit in Höhe von 239 Mio € zu bilden gewesen. Diese hätte im Geschäftsjahr 2006 ertragswirksam aufgelöst werden müssen. Der Veräußerungserfolg wäre damit um 239 Mio € angestiegen.

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die Erfassung von Umsatzerlösen und Erträgen aus Bankgeschäften sowie sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich dann, wenn die Leistung erbracht, die Höhe der Erträge zuverlässig ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern wahrscheinlich zufließen wird. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Unter den immateriellen Vermögenswerten werden originäre und erworbene immaterielle Vermögenswerte und erworbene Firmenwerte ausgewiesen.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, wenn durch die Herstellung der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist und Kosten zuverlässig ermittelt werden können. Bei Deutsche Post World Net betrifft dies eigenentwickelte Software. Sind die Aktivierungskriterien nicht erfüllt, werden die Aufwendungen im Jahr der Entstehung sofort ergebniswirksam erfasst. Die Herstellungskosten der eigenentwickelten Software enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Gegebenenfalls anfallende Fremdkapitalkosten sind kein Bestandteil der Herstellungskosten. Die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung von immateriellen Vermögenswerten anfallenden Umsatzsteuern gehen insoweit in die Anschaffungs- und Herstellungskosten ein, wie sie nicht als Vorsteuer in Abzug gebracht werden können. Aktivierte Software wird entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear über zwei bis fünf Jahre abgeschrieben.

Die immateriellen Vermögenswerte werden ihrer Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Lizenzen werden entsprechend ihrer Vertragslaufzeit abgeschrieben. Bilanzierte Kundenbeziehungen werden linear über einen Zeitraum von 5 bis 18 Jahren abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen/Wertminderungen folgen den unter dem Punkt „Wertminderungen“ beschriebenen Grundsätzen.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer (zum Beispiel Markennamen) werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auf Wertminderungsbedarf geprüft. Der Werthaltigkeitstest unterliegt den Grundsätzen, die unter dem Punkt „Wertminderungen“ beschrieben werden.

Sachanlagen

Die Bilanzierung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten Abschreibungen und Wertberichtigungen. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalkosten finden keine Berücksichtigung in den Herstellungskosten. Sie werden unmittelbar als Aufwand erfasst. Die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Sachanlagegegenstände anfallenden Umsatzsteuern gehen insoweit in die Anschaffungs- und Herstellungskosten ein, wie sie nicht als Vorsteuer in Abzug gebracht werden können. Die planmäßige Abschreibung erfolgt grundsätzlich nach der linearen Methode. Dabei werden folgende Nutzungsdauern bei Deutsche Post World Net zugrunde gelegt. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, siehe Punkt „Wertminderungen“.

Nutzungsdauern

Jahre

 

2006

 

2007

Gebäude

 

5 bis 50

 

5 bis 50

Technische Anlagen und Maschinen

 

3 bis 10

 

3 bis 10

Personenkraftwagen

 

4 bis 6

 

4 bis 6

Lastkraftwagen

 

5 bis 8

 

5 bis 8

Flugzeuge

 

15 bis 20

 

15 bis 20

Sonstige Fahrzeuge

 

3 bis 8

 

3 bis 8

EDV-technische Ausstattung

 

3 bis 8

 

3 bis 8

Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

3 bis 10

 

3 bis 10

Wertminderungen

Zu jedem Bilanzstichtag werden die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen sowie als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien daraufhin geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Liegen solche Hinweise vor, ist ein Werthaltigkeitstest durchzuführen. Hierbei wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes ermittelt und dem entsprechenden Buchwert gegenübergestellt.

Nach IAS 36 entspricht der erzielbare Betrag dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert. Maßgeblich ist der höhere Wert. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der erwarteten Free Cashflows vor Steuern. Als Diskontierungszinssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (Cash-Generating-Unit, CGU) bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann und die unabhängige Cashflows generiert. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertminderung des Vermögenswertes. Ergibt sich nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag des Vermögenswertes oder der CGU, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe des erzielbaren Betrags. Die Wertaufholung ist begrenzt auf den fortgeführten Buchwert, der sich ohne die Wertminderung in der Vergangenheit ergeben hätte. Die vorzunehmende Zuschreibung erfolgt ergebniswirksam. Wertaufholungen von vorgenommenen Wertminderung auf Firmenwerte sind nicht zulässig.

Mit Blick auf die Entwicklung der US-Konjunktur ist keine spürbare Verbesserung des Ergebnisses der CGU EXPRESS Americas eingetreten. Dies schlägt sich auch in der Mittelfristplanung 2008 bis 2010 für die CGU nieder, so dass man von der Annahme einer nachhaltigen Wertminderung ausgehen muss. Als Konsequenz eines durchgeführten Werthaltigkeitstests wurde der errechnete Wertminderungsbedarf auf das Anlagevermögen der CGU EXPRESS Americas verteilt. Dabei wurden maximal Wertberichtigungen auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten vorgenommen.

Seit Januar 2005 werden Firmenwerte gemäß IFRS 3 nach dem so genannten „Impairment-only-Approach“ bilanziert. Dieser legt fest, dass ein Firmenwert im Rahmen der Folgebewertung grundsätzlich zu Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls kumulierter Korrekturen aus außerplanmäßigen Wertminderungen zu bewerten ist. Damit darf ein erworbener Firmenwert nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden, sondern muss, unabhängig vom Vorliegen von Indikatoren für eine mögliche Wertminderung, jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 unterzogen werden. Daneben bleibt, ebenso wie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer, die Verpflichtung zu einer Werthaltigkeitsprüfung bei Vorliegen von Anzeichen für eine Wertminderung bestehen. Aus Unternehmenserwerben resultierende Firmenwerte werden den identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten (CGU bzw. Gruppen von CGU) zugeordnet, die aus den Synergien des Erwerbs Nutzen ziehen sollen. Solche Gruppen stellen die niedrigste Berichtsebene dar, auf der das Management den Firmenwert für interne Steuerungszwecke kontrolliert. Der Buchwert einer CGU, die einen Firmenwert enthält, wird jährlich auf Werthaltigkeit überprüft und zusätzlich, wenn zu anderen Zeitpunkten Hinweise für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Im Falle von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit CGU, die einen Firmenwert enthalten, werden zunächst bestehende Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertminderungsbedarf den Buchwert des Firmenwertes wird die Differenz auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der CGU verteilt.

Operating Lease

Als Leasinggeber bei einem Operating Lease weist Deutsche Post World Net das Leasingobjekt als Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Sachanlagen aus. Die in der Periode vereinnahmten Leasingraten werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen gezeigt. Als Leasingnehmer werden die geleisteten Leasingraten als Mietaufwendungen im Materialaufwand ausgewiesen.

Finanzierungsleasing

Ein Leasingverhältnis ist eine Vereinbarung, in der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht an der Nutzung eines Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum überträgt. Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen wird gemäß IAS 17 dann dem Leasingnehmer zugerechnet, wenn dieser die wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen aus dem Leasinggegenstand trägt. Sofern das wirtschaftliche Eigentum Deutsche Post World Net zuzurechnen ist, erfolgt die Aktivierung zum Zeitpunkt des Nutzungsbeginns entweder zum beizulegenden Zeitwert oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser den Zeitwert unterschreitet. In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit unter den langfristigen Verbindlichkeiten passiviert. Die Folgebewertung erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern entsprechen denen vergleichbarer erworbener Vermögenswerte.

Wahlrecht der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Deutsche Post World Net wendete die Fair-Value-Option erstmals für das Geschäftsjahr 2006 an. Danach können finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wenn dies zur Beseitigung oder erheblichen Verringerung von Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz (Accounting-Mismatch) führt. Von dem Wahlrecht hat der Konzern in zwei Fällen zur Vermeidung von Accounting-Mismatches Gebrauch gemacht. Die Deutsche Postbank Gruppe wendet die Fair-Value-Option ausschließlich auf bestimmte Forderungsbestände des Baufinanzierungsbereiches an, die in einem wirtschaftlichen Sicherungszusammenhang mit Zinsderivaten stehen. Durch den Ausweis der Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten und der erfolgswirksam erfassten Zeitwertänderungen der Sicherungsinstrumente entsteht ein Accounting-Mismatch, das durch die Anwendung der Fair-Value-Option vermieden wird. In einem weiteren Sachverhalt findet die Fair-Value-Option Anwendung, um die Effekte aus einer aktienpreisindizierten Verbindlichkeit, die im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten steht, die ursächlich der Kategorie „Available for Sale“ zuzurechnen wären, in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu neutralisieren. Die Cashflows aus dem Kontrakt ändern sich in Abhängigkeit vom Kursindex. Die Wertänderungen der damit im Zusammenhang stehenden finanziellen Vermögenswerte wären gemäß IAS 39 im Eigenkapital zu erfassen. Durch Ausübung der Fair-Value-Option kompensieren sich die Effekte für beide Finanzinstrumente in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden gemäß IAS 28 („Accounting for Investments in Associates“) nach der Equity-Methode bewertet. Ausgehend von den Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile wird der jeweilige Beteiligungsbuchwert jährlich um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden und sonstigen Eigenkapitalveränderungen der assoziierten Gesellschaften erhöht bzw. vermindert, soweit diese auf die Anteile der Deutsche Post AG bzw. auf deren einbezogene Tochterunternehmen entfallen. Die Behandlung der in den Beteiligungsbuchwerten enthaltenen Firmenwerte erfolgt gemäß IFRS 3. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen werden außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet.

Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Zu den finanziellen Vermögenswerten zählen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, ausgereichte Kredite und Forderungen und zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten umfassen eine vertragliche Verpflichtung, Zahlungsmittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert an ein anderes Unternehmen abzugeben. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Anleihen und Finanzierungsleasing sowie derivativen Finanzverbindlichkeiten.

Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden nach den Regelungen des IAS 39 bilanziert, dabei werden vier Kategorien für Finanzinstrumente unterschieden.

Finanzinstrumente der Kategorie „Available for Sale“ sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte und werden, soweit verlässlich bestimmbar, mit ihrem Zeitwert angesetzt. Ist ein Zeitwert nicht ermittelbar, erfolgt der Ansatz zu Anschaffungskosten. Wertschwankungen zwischen den Bilanzstichtagen werden grundsätzlich erfolgsneutral in die Neubewertungsrücklage eingestellt. Die Auflösung der Rücklage erfolgt entweder mit der Veräußerung oder bei nachhaltigem Absinken des Zeitwerts unter die Anschaffungskosten erfolgswirksam. Ergibt sich zu einem späteren Bilanzstichtag die Tatsache, dass der beizulegende Wert infolge von Ereignissen, die nach dem Zeitpunkt der Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, objektiv gestiegen ist, sind die Wertminderungen in entsprechender Höhe zurückzunehmen. Wertminderungen von nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Finanzinstrumente der Kategorie „Available for Sale“ sind den langfristigen Vermögenswerten zuzuordnen, sofern nicht die Absicht besteht, sie innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag zu veräußern. In dieser Kategorie werden insbesondere Anteile an nicht einbezogenen verbundenen Unternehmen, Wertpapiere und sonstige Beteiligungen ausgewiesen.

Finanzinvestitionen sind der Kategorie „Held to Maturity“ zuzurechnen, wenn die Absicht besteht, das Instrument bis zur Endfälligkeit zu halten und die wirtschaftlichen Voraussetzungen darauf schließen lassen. Held-to-Maturity-Instrumente sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

Forderungen und Ausleihungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie werden, sofern sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden, am Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die Buchwerte der Geldmarktforderungen entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit annähernd den Zeitwerten. Ausleihungen und Forderungen zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt, ansonsten werden sie als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Bestehen an der Einbringbarkeit von Forderungen Zweifel, werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich angemessener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Der Betrag der Wertminderung wird erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

Alle zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumente sowie Derivate, die nicht im Hedge-Accounting stehen, sind der Kategorie „At Fair Value Through Profit or Loss“ zuzuordnen. Sie werden grundsätzlich zum Marktwert (Fair-Value) bewertet. Sämtliche Marktwertänderungen werden ergebniswirksam erfasst. Die Bilanzierung aller Finanzinstrumente dieser Kategorie erfolgt zum Handelstag. Vermögenswerte dieser Kategorie werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn sie entweder zu Handelszwecken gehalten oder voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden.

Um Ergebnisschwankungen aus Marktwertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten zu vermeiden, wird – soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll – Hedge-Accounting angewandt. Gewinne und Verluste aus Grundgeschäft und Derivat werden zeitgleich im Ergebnis erfasst. Nach Art des Grundgeschäfts und des zu sichernden Risikos werden im Konzern Fair-Value- und Cashflow-Hedges designiert.

Zu jedem Abschlussstichtag sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Wert zu bewerten sind, auf ihre Werthaltigkeit untersucht. Ein Wertminderungsaufwand ergibt sich im Vergleich zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert. Liegt ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vor, ist ein Wertminderungsaufwand erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. im Finanzergebnis zu erfassen. Wertminderungen sind zurückzunehmen, soweit sich nach dem Bilanzstichtag objektive Sachverhalte ergeben, die für eine Wertaufholung sprechen. Die Zuschreibung kann nur bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten, die sich ergeben hätten, wenn die Wertminderung nicht erfasst worden wäre, vorgenommen werden.

Im Konzern werden Wertminderungen vorgenommen, wenn der Schuldner erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, gegen ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, der aktive Markt für ein Finanzinstrument entfällt, wenn sich das technologische, ökonomische, rechtliche Umfeld sowie das Marktumfeld des Emittenten wesentlich verändert oder der Fair Value eines Finanzinstruments andauernd unter die fortgeführten Anschaffungskosten sinkt.

Ein Fair-Value-Hedge sichert den beizulegenden Zeitwert von bilanzierten Vermögenswerten und Schulden. Die Änderung des Zeitwerts der Derivate sowie die Marktwertänderung des Grundgeschäfts, die auf dem abgesicherten Risiko basiert, werden zeitgleich ergebniswirksam erfasst.

Ein Cashflow-Hedge sichert die Schwankungen zukünftiger Zahlungsströme aus bilanzierten Vermögenswerten und Schulden (im Fall von Zinsrisiken), geplante und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende künftige Transaktionen und festkontrahierte, bilanzunwirksame Verpflichtungen, aus denen ein Währungsrisiko resultiert. Der effektive Teil eines Cashflow-Hedges ist in der Hedge-Rücklage im Eigenkapital zu erfassen. Ineffektivitäten aus der Wertänderung des Sicherungsinstruments sind erfolgswirksam zu buchen. Die mit den Sicherungsmaßnahmen verbundenen Gewinne und Verluste bleiben zunächst im Eigenkapital stehen und sind später in der Periode erfolgswirksam zu erfassen, in denen der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit das Periodenergebnis beeinflusst. Resultiert eine Absicherung einer festkontrahierten Transaktion später im Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswertes, sind die im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste dem Vermögenswert bei Zugang zuzurechnen (Basis-Adjustment).

Absicherungen von Nettoinvestitionen (Net-Investment-Hedge) in ausländische Gesellschaften werden wie Cashflow-Hedges behandelt. Der Gewinn oder Verlust aus dem effektiven Teil des Sicherungsgeschäftes wird im Eigenkapital erfasst; der Gewinn oder Verlust des ineffektiven Teils ist unmittelbar in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu erfassen. Die erfolgsneutral erfassten Gewinne oder Verluste verbleiben bis zum Abgang oder Teilabgang der Nettoinvestition im Eigenkapital. Ausführliche Angaben zu den Sicherungsgeschäften finden sich unter Textziffer 48.2.

Die Erfassung von finanziellen Vermögenswerten im Rahmen von marktüblichen Käufen und Verkäufen erfolgt zum Erfüllungstag. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die Rechte auf den Erhalt der Cashflows aus dem Vermögenswert ausgelaufen sind. Bei Übertragung eines finanziellen Vermögenswertes wird nach den Abgangsregelungen nach IAS 39 überprüft, ob eine Ausbuchung erfolgt. Mit dem Abgang entsteht ein Veräußerungsgewinn/-verlust. Die in den Vorperioden erfolgsneutral erfassten Wertänderungen sind zum Veräußerungszeitpunkt zwingend aufzulösen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die Zahlungsverpflichtungen daraus ausgelaufen sind.

Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment-Properties) sind gemäß IAS 40 solche Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zur Wertsteigerung gehalten werden und nicht zur Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke bzw. zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens genutzt werden. Die Bewertung erfolgt nach dem Anschaffungskostenprinzip. Die abnutzbaren Investment-Properties werden über eine Laufzeit von fünf bis 50 Jahren linear abgeschrieben. Der beizulegende Zeitwert wird anhand von Gutachten ermittelt. Die außerplanmäßigen Abschreibungen/Wertminderungen folgen den unter dem Punkt „Wertminderungen“ beschriebenen Grundsätzen.

Vorräte

Vorräte sind diejenigen Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden, die sich in der Herstellung befinden oder die im Zuge der Herstellung von Produkten bzw. der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden. Sie sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Wertberichtigungen werden für veraltete Vorräte sowie Bestände mit geringer Umschlagshäufigkeit vorgenommen.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 zu ihrem beizulegenden Zeitwert nur dann erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuwendungen werden erfolgswirksam behandelt und grundsätzlich in den Perioden verrechnet, in denen die Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, anfallen. Erfolgen die Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten, werden die Zuwendungen passivisch abgegrenzt und über die Nutzungsdauer der Vermögenswerte als Ertrag erfasst.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten

Bei den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten handelt es sich um Vermögenswerte, die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Dabei kann es sich um einzelne langfristige Vermögenswerte, um Gruppen von Vermögenswerten (Veräußerungsgruppen) oder um Unternehmensbestandteile (nicht fortgeführte Aktivitäten) handeln. Verbindlichkeiten, die zusammen mit Vermögenswerten in einer Transaktion abgegeben werden sollen, sind Bestandteil einer Veräußerungsgruppe oder nicht fortgeführten Aktivität und werden als „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten“ ebenfalls gesondert ausgewiesen. Zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sondern mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, sofern dieser niedriger ist als der Buchwert. Ergebnisse aus der Bewertung einzelner zur Veräußerung stehender Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden bis zur endgültigen Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Bewertung von zur Veräußerung bestimmten Geschäftsbereichen mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten werden als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Dies gilt auch für Ergebnisse aus der Geschäftstätigkeit bzw. aus der Veräußerung dieser Unternehmensbereiche.

Forderungen und Wertpapiere sowie Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen (Deutsche Postbank Gruppe)

Das operative Geschäft der Deutschen Postbank Gruppe wird unter den Bilanzposten Forderungen und Wertpapiere aus Finanzdienstleistungen bzw. Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen gezeigt. Die nach IFRS 7.6 geforderte Klassifizierung von Finanzinstrumenten wird wie folgt umgesetzt:

 

1)

Inklusive Fair-Value-Veränderung auf das abgesicherte Risiko bei gehedgten Positionen (Fair-Value-Hedge)

 

 

 

Bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten1) (At amortised cost)

Bilanzposition

 

IAS-39-Kategorie

Forderungen an Kreditinstitute

 

Loans and Receivables

Forderungen an Kunden an Kunden

 

Loans and Receivables
Held to Maturity

Finanzanlagen

 

Held to Maturity
Loans and Receivables

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 

Liabilities at amortised Cost

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

 

Liabilities at amortised Cost

Verbriefte Verbindlichkeiten

 

Liabilities at amortised Cost

Nachrangkapital

 

Liabilities at amortised Cost

 

 

 

Bewertet zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value)

Bilanzposition

 

IAS-39-Kategorie

Forderungen an Kunden

 

Designated as at Fair Value

Finanzanlagen

 

Available for Sale

Handelsaktiva

 

Held for Trading

Handelspassiva

 

Held for Trading

Hedging-Derivate (Aktiva)

 

 

Hedging-Derivate (Passiva)

 

 

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden grundsätzlich mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (Kategorie Loans and Receivables). Hierzu zählen auch Geldhandelsforderungen. Agio- und Disagiobeträge inklusive der Anschaffungsnebenkosten werden über das Zinsergebnis ergebniswirksam erfasst. Abgegrenzte Zinsen auf Forderungen sowie Agien und Disagien werden mit den jeweiligen Forderungen unter den entsprechenden Bilanzposten ausgewiesen. Agio- und Disagio-Beträge werden nach der Effektivzinsmethode abgegrenzt.

Erkennbare Risiken aus dem Kreditgeschäft werden durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen (bzw. pauschalierte Einzelwertberichtigungen) abgedeckt. Für eingetretene, aber noch nicht identifizierte Risiken werden darüber hinaus für Gruppen finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen Portfoliowertberichtigungen gebildet, deren Höhe auf der Basis von Basel II Parametern (erwartete Ausfallquoten und Wahrscheinlichkeit) ermittelt wird. Die Risikovorsorge wird als separater Bilanzposten aktivisch abgesetzt. Sie beinhaltet die Risikovorsorge für Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden.

Unter Handelsaktiva werden Wertpapiere sowie derivative Finanzinstrumente mit einem positiven Marktwert bilanziert, die zum Zwecke der kurzfristigen Gewinnerzielung aus Marktpreisänderungen oder der Realisierung einer Handelsspanne erworben wurden. Darüber hinaus wird der positive Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie von derivativen Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit Grundgeschäften der Fair-Value-Option bilanziert. Die Bilanzierung dieser Geschäfte erfolgt zum Handelstag. Die Bewertung erfolgt zum Fair Value. Das Bewertungsergebnis sowie die realisierten Ergebnisse werden im Handelsergebnis erfasst. Falls öffentlich notierte Marktpreise auf einem aktiven Markt im Sinne des IAS 39.AG 71 ff. vorliegen, werden diese grundsätzlich als Fair Value verwendet, ansonsten wird der Fair Value anhand anerkannter Bewertungsmethoden ermittelt.

Die Finanzanlagen umfassen nicht zu Handelszwecken gehaltene Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere. Die Bilanzierung der Finanzanlagen erfolgt zum Erfüllungszeitpunkt. Bei der erstmaligen Erfassung der Finanzanlagen werden diese mit den Anschaffungskosten bewertet. Schuldverschreibungen Held to Maturity sowie Wertpapiere, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Agien und Disagien werden den Finanz-instrumenten direkt zugerechnet und über die Restlaufzeit effektiv-zinskonstant verteilt.

Verbindlichkeiten und Nachrangkapital werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen (IAS 39.47). Der Buchwert von gesicherten Verbindlichkeiten, für die Hedge-Accounting angewandt wird, wird um die Gewinne und Verluste aus Schwankungen des Fair-Value angepasst, die auf das gesicherte Risiko zurückzuführen sind. Agio- und Disagiobeträge sowie Emissionskosten werden effektiv zinskonstant über das Zinsergebnis ergebniswirksam erfasst.

Unter Handelspassiva werden derivative Finanzinstrumente mit einem negativen Fair Value bilanziert, die zum Zweck der kurzfristigen Gewinnerzielung aus Marktpreisänderungen oder der Realisierung einer Handelsspanne erworben wurden. Darüber hinaus wird der negative Fair Value von derivativen Finanzinstrumenten des Bankbuchs bilanziert. Bewertungsgewinne und -verluste sowie realisierte Ergebnisse werden im Handelsergebnis erfasst. Die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente in den Handelspassiva erfolgt zum Handelstag.

Flüssige Mittel und Zahlungsmitteläquivalente

Flüssige Mittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen, andere kurzfristige liquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten und sind zum Nennwert angesetzt. Ausgenutzte Kontokorrentkredite werden in der Bilanz als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gezeigt.

Aktienbasierte Vergütung

Die Bewertung des Aktienoptionsplans für Führungskräfte erfolgt gemäß IFRS 2 anhand finanzmathematischer Methoden auf der Grundlage von Optionspreismodellen. Ziel ist dabei die Ermittlung eines Fair Value für Optionen. Hierzu wird ein stochastisches Simulationsmodell eingesetzt, das von einer logarithmischen Normalverteilung der Renditen von Deutsche Post Aktien und Dow Jones EURO STOXX Total Return Index und damit von der gleichen Grundannahme wie das Modell von Black-Scholes ausgeht. Die Optionen werden am Tag der Gewährung zum Zeitwert bewertet. Der ermittelte Optionswert wird als Personalaufwand erfolgswirksam über die Laufzeit der Optionen verteilt.

Die Bewertung der ausgegebenen Stock Appreciation Rights (SAR) für Vorstand und Führungskräfte erfolgt gemäß IFRS 2 anhand finanzmathematischer Methoden auf der Grundlage von Optionspreismodellen. Ziel ist dabei die Ermittlung eines Zeitwertes. Hierzu wird ein stochastisches Simulationsmodell eingesetzt, das von einer logarithmischen Normalverteilung der Renditen und damit von der gleichen Grundannahme wie das Modell von Black-Scholes ausgeht. Die SAR werden zu jedem Berichtsstichtag und am Erfüllungstag bewertet. Der ermittelte Wert wird als Personalaufwand entsprechend der im Erdienungszeitraum (Sperrfrist) erbrachten Gegenleistung erfolgswirksam erfasst. In gleichem Umfang werden Rückstellungen gebildet.

Pensionsverpflichtungen

In vielen Ländern unterhält Deutsche Post World Net leistungsorientierte Altersversorgungssysteme (Defined-Benefit-Pension-Plans) auf der Grundlage der ruhegehaltsfähigen Vergütung der Mitarbeiter und ihrer Dienstzeiten. Die meisten dieser Versorgungssysteme werden über externe Pensionsfonds finanziert. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) für leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste werden gemäß IAS 19.92 nur insoweit erfasst, wie sie 10 % des Maximums von Verpflichtungsumfang und Planvermögen übersteigen. Der übersteigende Betrag wird über die erwartete Restdienstzeit der Aktiven verteilt und ergebniswirksam erfasst. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird im Finanzergebnis gezeigt.

Der Konzern unterhält außerdem eine Reihe von beitragsorientierten Altersversorgungssystemen (Defined-Contribution-Plans). Die Beiträge zu diesen Pensionsplänen werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Im Jahre 2007 wurden hierfür Arbeitgeberbeiträge in Höhe von 175 Mio € entrichtet.

Altersversorgungssysteme für Beamte in Deutschland: Neben den staatlichen Versorgungssystemen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger, deren Beiträge für die Arbeiter und Angestellten in Form von Lohnnebenkosten abgeführt werden, leisten die Deutsche Post AG und die Deutsche Postbank AG aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Beiträge an beitragsorientierte Altersversorgungssysteme.

Für ihre aktiven und früheren beamteten Mitarbeiter unterhielten die Deutsche Post AG und die Deutsche Postbank AG bis zum Jahr 2000 jeweils eine unternehmenseigene Unterstützungskasse. Diese wurden mit der Unterstützungskasse der Deutsche Telekom AG zu der gemeinsamen Versorgungskasse Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V. (BPS-PT) verschmolzen.

Nach den Vorschriften des Gesetzes zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (PTNeuOG) erbringen die Deutsche Post AG und die Deutsche Postbank AG über eine Unterstützungskasse Versorgungs- und Beihilfeleistungen an im Ruhestand befindliche Mitarbeiter und deren Hinterbliebene, denen aus einem Beamtenverhältnis Versorgungsleistungen zustehen. Die Höhe der Zahlungsverpflichtungen der Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank AG ist in § 16 Postpersonalrechtsgesetz geregelt. Die beiden Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, seit dem Jahr 2000 einen jährlichen Beitrag in Höhe von 33 % der ruhegehaltsfähigen Bruttobezüge der aktiven und der fiktiven ruhegehaltsfähigen Bruttobezüge der beurlaubten Beamten an die Unterstützungskassen zu zahlen. Im Geschäftsjahr zahlte die Deutsche Post AG Beiträge in Höhe von 560 Mio € (Vorjahr: 559 Mio €) und die Deutsche Postbank AG 111 Mio € (Vorjahr: 111 Mio €) an den Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V.

Nach dem PTNeuOG gleicht der Bund Unterschiedsbeträge zwischen laufenden Zahlungsverpflichtungen der Unterstützungskasse einerseits und laufenden Zuwendungen der Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank AG oder den Vermögenserträgen andererseits auf geeignete Weise aus und gewährleistet, dass die Unterstützungskasse jederzeit in der Lage ist, die gegenüber ihren Trägerunternehmen übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Soweit der Bund danach Zahlungen an die Unterstützungskasse erbringt, kann er von der Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank AG keine Erstattung verlangen.

Altersversorgungssysteme für Arbeiter und Angestellte: Die Versorgungsverpflichtungen für Arbeiter und Angestellte des Konzerns entfallen überwiegend auf Rentenverpflichtungen in Deutschland sowie signifikante kapitalgedeckte Verpflichtungen in Großbritannien, den Niederlanden, der Schweiz und den USA. Es bestehen verschiedene Zusagen für einzelne Mitarbeitergruppen. Die Zusagen sind in der Regel dienstzeiten- und endgehaltsabhängig. Die Rückstellungen für die leistungsorientierten Altersversorgungssysteme sind unter Anwendung des IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet worden. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen nach versicherungsmathematischen Methoden und unter Verwendung versicherungsmathematischer Annahmen ermittelt. Die zu erwartenden Versorgungsleistungen werden unter Berücksichtigung der dynamischen Einflussfaktoren über die gesamte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter aufgebaut.

Die Mehrzahl der leistungsorientierten Altersversorgungssysteme in Deutschland bezieht sich auf die Deutsche Post AG. In Großbritannien wurden im Zuge der Akquisition von Exel plc im Dezember 2005 signifikante Pensionsverpflichtungen übernommen. Die leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen der Deutschen Postbank Gruppe beziehen sich fast vollständig auf Altersversorgungssysteme in Deutschland. Die Pensionsverpflichtungen der BHW Holding AG, die im Jahr 2006 akquiriert wurde, sind als Teil der Deutschen Postbank Gruppe eingeschlossen.

Andere Rückstellungen

Andere Rückstellungen werden für sämtliche am Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gebildet, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die zukünftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Sie stellen ungewisse Verpflichtungen dar, die mit dem nach bestmöglicher Schätzung (Best Estimate) ermittelten Betrag angesetzt werden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit Marktzinssätzen, die dem Risiko und Zeitraum bis zur Erfüllung entsprechen, abgezinst.

Die in den versicherungstechnischen Rückstellungen der Deutschen Postbank Gruppe enthaltenen Beitragsüberträge und Deckungsrückstellungen für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft werden unter Zugrundelegung des technischen Beginns für jede einzelne Versicherung errechnet. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und Rückkäufe, die bis zum Bilanzstichtag bekannt geworden sind, werden grundsätzlich durch Einzelfallaufstellungen ermittelt. Für Versicherungsfälle, die erst nach dem Bilanzstichtag bekannt werden, wird eine Rückstellung in Höhe des voraussichtlichen Bedarfs gebildet. Für die Bauspar-Gruppenversicherungen wurden die Rückstellungen mit der Höhe der Leistungen des Geschäftsjahres für Versicherungsfälle der Vorjahre verglichen. Liegt die Rückstellung deutlich unter den Vergleichswerten, wird wegen der Besonderheiten dieses Geschäftes die Rückstellung für noch nicht abgewickelte

Für das Bauspargeschäft werden, differenziert nach Tarifen und Bedingungen, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, für Rückerstattungen von Abschlussgebühren und für rückwirkend zu vergütende Zinsboni bei Darlehensverzicht bzw. Zinssatzwechsel oder Tarifwechsel gebildet. Für die Berechnung dieser Rückstellungen wird auf Basis der vorliegenden statistischen Daten über das Kundenverhalten unter Einbeziehung zukünftiger Umfeldbedingungen eine auf das Potenzial bezogene Rückstellungsquote ermittelt.

Finanzschulden

Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, nach Abzug von Transaktionskosten, angesetzt. Als Zeitwert wird der auf einem preiseffizienten und liquiden Markt festgestellte Preis oder ein mittels des im Konzern eingesetzten Treasury-Risk-Management-Systems ermittelter Zeitwert eingesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Jede Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Die Bewertung wird nach dem Anschaffungswertprinzip mit Abgrenzung von Agio bzw. Disagio über die Laufzeit (Accrual-Methode) vorgenommen. Der Saldo aus Emissionskosten und Disagio auf eigene Anleihen wird über die Laufzeit abgegrenzt. Der noch nicht vereinnahmte bzw. verausgabte Diskont auf Geldmarktpapiere wird über die Laufzeit abgegrenzt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten entspricht näherungsweise dem Buchwert.

Latente Steuern

Die latenten Steuern werden gemäß IAS 12 für temporäre Bewertungsunterschiede zwischen der IFRS-Bilanz und den Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften gebildet. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten künftigen Nutzung bestehender steuerlicher Verlustvorträge ergeben und deren Realisierung wahrscheinlich ist. Auf die temporären Differenzen zwischen Wertansätzen in der IFRS- und der Steuerbilanz der Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank AG wurden unter Beachtung des IAS 12.24 (b) bzw. IAS 12.15 (b) nur insoweit aktive bzw. passive latente Steuern gebildet, wie die Differenzen nach dem 1. Januar 1995 entstanden sind. Auf Wertdifferenzen, die aus der Erstverbuchung in der steuerlichen Eröffnungsbilanz der Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank AG zum 1. Januar 1995 resultieren, werden keine latenten Steuern gebildet. Weitere Angaben zu den latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge finden sich unter Textziffer 17.

Die latenten Steuern werden gemäß IAS 12 auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag gelten oder für den Zeitpunkt angekündigt sind, in dem die latenten Steueransprüche und -schulden realisiert werden. Der für deutsche Konzernunternehmen angewandte Steuersatz in Höhe von 29,8 % setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie einem Gewerbesteuersatz, der als Durchschnitt aus den unterschiedlichen Gewerbesteuersätzen ermittelt wurde, zusammen. Die ausländischen Konzerngesellschaften verwenden bei der Berechnung der latenten Steuerposten ihren individuellen Ertragsteuersatz. Die angewandten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren von 15 % bis 48 %.

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten stellen zum einen mögliche Verpflichtungen dar, deren tatsächliche Existenz aber erst noch durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse, die nicht vollständig beeinflusst werden können, bestätigt werden muss. Zum anderen sind darunter bestehende Verpflichtungen zu verstehen, die aber wahrscheinlich zu keinem Vermögensabfluss führen oder deren Vermögensabfluss sich nicht zuverlässig quantifizieren lässt. Die Eventualverbindlichkeiten sind gemäß IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen, siehe Textziffer 49.

Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Aufstellung eines im Einklang mit den IFRS stehenden Konzernabschlusses erfordert Ermessensentscheidungen. Sämtliche Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Dies gilt insbesondere für folgende Sachverhalte:

  • Bei bestimmten Verträgen ist zu entscheiden, ob sie als Derivate zu behandeln oder als schwebende Geschäfte zu bilanzieren sind.
  • Finanzielle Vermögenswerte sind in die Kategorien „Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen“, „Kredite und Forderungen“, „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ und „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ einzuordnen.
  • Bei der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste. Deutsche Post World Net wendet hierbei das so genannte Korridorverfahren gemäß IAS 19.92 an (10 %-Korridor).
  • Bei Vermögenswerten, die veräußert werden sollen, ist zu bestimmen, ob sie in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und ihre Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Ist das der Fall, sind die Vermögenswerte und die zugehörigen Schulden als „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte“ bzw. „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten“ auszuweisen und zu bewerten.

Schätzungen und Beurteilungen des Managements

Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen gemacht werden, die sich auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie die Angaben der Eventualverbindlichkeiten auswirken.

Diese Annahmen beziehen sich unter anderem auf die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ist der Abzinsungsfaktor eine wichtige Schätzgröße. Eine Erhöhung oder Verminderung des Abzinsungsfaktors um einen Prozentpunkt würde die Pensionsverpflichtung unserer Pläne im Inland um rund 990 Mio € reduzieren bzw. erhöhen. Bei den Konzerngesellschaften in Großbritannien hätte eine solche Veränderung des Abzinsungsfaktors eine Verminderung bzw. Erhöhung der Pensionsverpflichtung um rund 490 Mio € zur Folge. Da versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nur dann erfasst werden, wenn sie 10 % des höheren Betrags aus dem Verpflichtungsumfang und dem Zeitwert des Planvermögens übersteigen, haben Änderungen des Abzinsungsfaktors bei den im Konzern Deutsche Post World Net vorhandenen Versorgungssystemen in der Regel keine oder nur geringe Auswirkungen auf den Aufwand bzw. den Buchwert der Rückstellungen im nächsten Geschäftsjahr.

Der Konzern ist weltweit tätig und unterliegt den örtlichen Steuergesetzen. Das Management hat zur Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern in den jeweiligen Ländern einen Beurteilungsspielraum. Obwohl das Management davon ausgeht, eine vernünftige Einschätzung steuerlicher Unwägbarkeiten getroffen zu haben, kann nicht zugesichert werden, dass sich der tatsächliche Ausgang solcher steuerlicher Unwägbarkeiten mit der ursprünglichen Einschätzung deckt. Eine Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von dieser Einschätzung könnte in der jeweiligen Periode, in der die Angelegenheit endgültig entschieden wird, Auswirkungen auf die Steuerverbindlichkeiten und die latenten Steuern haben. Die angesetzten aktiven latenten Steuern könnten sich verringern, falls die Einschätzungen der geplanten steuerlichen Einkommen oder der durch Steuerstrategien zur Verfügung stehenden erzielbaren Steuervorteile gesenkt werden oder falls Änderungen der aktuellen Steuergesetzgebung den Umfang der Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile beschränken.

Als Folge von Unternehmenszusammenschlüssen entstehen regelmäßig Firmenwerte in der Bilanz des Konzerns. Bei der Erstkonsolidierung eines Erwerbs sind alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zu beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag anzusetzen. Eine der wesentlichsten Schätzungen bezieht sich dabei auf die Bestimmung der zum Erwerbsstichtag beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Grundstücke, Gebäude und Geschäftsausstattung werden in der Regel durch unabhängige Gutachter bewertet, während marktgängige Wertpapiere zum Börsenpreis angesetzt werden. Falls immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, wird in Abhängigkeit von der Art des immateriellen Vermögenswerts und der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in der Mehrzahl der Fälle auf das Gutachten eines unabhängigen externen Bewertungsgutachters zurückgegriffen, der den beizulegenden Zeitwert unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik ermittelt, deren Basis üblicherweise die künftig erwarteten Cashflows sind. Diese Bewertungen sind neben den Annahmen über die Entwicklung künftiger Cashflows auch wesentlich beeinflusst von den verwendeten Diskontierungszinssätzen.

Der Werthaltigkeitstest für Firmenwerte basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Der Konzern führt diese Tests jährlich durch und zusätzlich bei Anlässen, sofern ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass eine Wertminderung der Firmenwerte eingetreten sein könnte. Dann ist der erzielbare Betrag der CGU zu ermitteln. Dieser entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Die Bestimmung des Nutzungswerts beinhaltet die Vornahme von Anpassungen und Schätzungen bezüglich der Prognose und Diskontierung der künftigen Cashflows. Obwohl das Management davon ausgeht, dass die zur Berechnung des erzielbaren Betrags verwendeten Annahmen angemessen sind, könnten etwaige unvorhersehbare Veränderungen dieser Annahmen zu einem Wertminderungsaufwand führen, der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachteilig beeinflussen könnte.

Unter Textziffer 50 werden die anhängigen Rechtsverfahren von Deutsche Post World Net ausgewiesen. Der Ausgang dieser Fälle könnte einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Informationen zu diesen Fällen und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte hinzugezogen. Im Rahmen der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage oder die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Konzern oder die Angabe eines Rechtsstreits im Anhang bedeuten nicht automatisch, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko angemessen ist.

Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte künftige wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt. Durch die Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen, die von den Annahmen abweichen, können sich die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten unterscheiden. In solchen Fällen werden die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen, sodass aus gegenwärtiger Sicht keine wesentliche Anpassung der angesetzten Vermögenswerte und Schulden im Geschäftsjahr 2008 zu erwarten ist.