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Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach einheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2007 erstellten und von unabhängigen Abschlussprüfern geprüften IFRS-Abschlüsse der Deutsche Post AG und ihrer einbezogenen Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen.

Für in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen wird die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode durchgeführt. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt zuzüglich der dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten.

Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß IAS 31 auf quotaler Basis einbezogen. Die Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen der gemeinschaftlich geführten Unternehmen gehen entsprechend der Anteilsquote an diesen Unternehmen in den Konzernabschluss ein. Die quotale Kapitalkonsolidierung und die Behandlung von Firmenwerten erfolgen analog der Vorgehensweise bei der Einbeziehung von Tochterunternehmen.

Unternehmen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann (assoziierte Unternehmen), werden nach der Equity-Methode in Form der Buchwertmethode bewertet. Vorhandene Firmenwerte werden unter den Beteiligungen an assoziierten Unternehmen ausgewiesen.

Die Umsätze, die sonstigen betrieblichen Erträge und die Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen, die nicht durch Veräußerung an Dritte realisiert sind, werden herausgerechnet.