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Der vorliegende Konzern-Zwischenabschluss zum 30. Juni 2007 wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) für die Zwischenberichterstattung erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Demzufolge enthält dieser Abschluss zum Zwischenbericht sämtliche Informationen und Anhangangaben, die gemäß IFRS für einen Zwischenabschluss erforderlich sind.

Im Rahmen der Erstellung des Konzern-Zwischenabschlusses zur Zwischenberichterstattung gemäß IAS 34 muss der Vorstand Beurteilungen und Schätzungen vornehmen sowie Annahmen treffen, die die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen im Konzern und den Ausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Erträge und Aufwendungen beeinflussen. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Die im ersten Halbjahr 2007 erzielten Ergebnisse lassen nicht notwendigerweise Vorhersagen über die Entwicklung des weiteren Geschäftsverlaufs zu.

Die im Konzern-Zwischenabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2006 zugrunde lagen. Für weiter gehende Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006, der die Grundlage für den vorliegenden Zwischenabschluss darstellt.

Die erweiterten Angabepflichten des ab Geschäftsjahr 2007 anzuwendenden IFRS 7 „Finanzinstrumente: Anhangangaben“ werden im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007 ausführlich dargestellt.

Der Ertragsteueraufwand wurde in der Berichtsperiode auf Basis des Steuersatzes abgegrenzt, der für das gesamte Geschäftsjahr erwartet wird.