Ferner bestehen bei den folgenden Vorstandsmitgliedern weitere vertragliche Regelungen: Der Vorstandsvertrag von John Allan sieht die Möglichkeit vor, seinen derzeit bis 31. Dezember 2010 laufenden Anstellungsvertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Quartalsende zu kündigen, erstmals zum 30. Juni 2009. Von dieser Option hat er Gebrauch gemacht und wird das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum 30. Juni 2009 verlassen. Sein Vertrag enthält ein zweijähriges nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Für die Dauer des Wettbewerbsverbots erhält er 50% des Fixums. Etwaige anderweitige Einkünfte werden angerechnet, soweit sie die Hälfte des Fixums übersteigen.
Dr. Frank Appel, John Allan und John P. Mullen erhalten ihre vertragliche Vergütung bis zum Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit, sofern der Vorstandsvertrag seitens der Deutsche Post AG vorzeitig aus wichtigem Grund gekündigt wird und dies nicht auf einer schwerwiegenden Pflichtverletzung beruht. Abgesehen von den dargestellten Regelungen sind darüber hinaus keinem Vorstandsmitglied weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit zugesagt worden.
Dr. Klaus Zumwinkel ist zum 18. Februar 2008 aus dem Vorstand ausgeschieden. Sein Anstellungsvertrag wurde mit Ablauf des 29. Februar 2008 aufgehoben. Über diesen Zeitpunkt hinaus hat er kein Fixum oder anteiligen Bonus für seine ursprüngliche restliche Vertragslaufzeit bis zum 30. November 2008 erhalten. Die Berechnung des Pensionsanspruchs erfolgt unter Zugrundelegung der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit. Als Kompensation für ein einjähriges nachvertragliches Wettbewerbsverbot wurde Dr. Klaus Zumwinkel mit 385.000 SAR in die Gewährung der Tranche für 2008 einbezogen. Die SAR hatten am Ausgabetag (1. Juli 2008) einen Zeitwert von 1.066.450 €.
Die jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats besteht gemäß § 17 der von der Hauptversammlung beschlossenen Satzung der Deutsche Post AG aus einem Fixum, einer kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütung sowie einer erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung.
Das Fixum beträgt 20.000 €, die kurzfristige erfolgsorientierte Vergütung 300 € für jeweils 0,03 €, um die der Konzerngewinn je Aktie im jeweiligen Geschäftsjahr den Betrag von 0,50 € übersteigt. Im Jahr 2008 wurde weder eine kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung noch eine langfristige erfolgsorientierte Vergütung gezahlt. Für das Geschäftsjahr 2008 besteht ein Anspruch auf die erfolgsorientierte jährliche Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung in Höhe von 300 € für jeweils 3%, um die der Konzerngewinn je Aktie des Geschäftsjahres 2010 den Konzerngewinn je Aktie des Geschäftsjahres 2007 übersteigt. Die Vergütung wird mit Ablauf der Hauptversammlung 2011 fällig. Die beiden variablen Komponenten dürfen jeweils für sich genommen den Betrag der fixen Vergütung in Höhe von 20.000 € nicht überschreiten.