Der Vergütungsbericht ist gleichzeitig Bestandteil des Konzernlageberichts.
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder legt der Aufsichtsrat bzw. sein Präsidialausschuss fest, der vom Aufsichtsratsvorsitzenden geleitet wird. Der Aufsichtsrat berät und beschließt auf Vorschlag des Präsidialausschusses über das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und überprüft es regelmäßig. Die Vorstandsvergütung orientiert sich an der Größe und der globalen Ausrichtung des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Die Vergütung ist so bemessen, dass sie im internationalen und nationalen Vergleich wettbewerbsfähig ist und damit einen Anreiz für engagierte und erfolgreiche Arbeit bietet. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, ob die Vorstandsvergütung angemessen ist, und berücksichtigt dabei Ergebnis, Branche und Zukunftsaussichten des Unternehmens.
Die Vergütung des Vorstands ist leistungsorientiert; sie setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie aus Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung zusammen.
Erfolgsunabhängige Komponenten sind das Fixum (Grundgehalt), Nebenleistungen und Pensionszusagen. Das Grundgehalt wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Nebenleistungen bestehen vor allem aus Firmenwagennutzung, Reisekostenerstattung, Telefonkostenpauschale, Zuschüsse zu Versicherungen sowie besonderen Pauschalen und Leistungen bei Einsatz außerhalb des Heimatlandes.
Erfolgsbezogene Vergütungskomponente ist der Jahresbonus. Er wird durch den Aufsichtsrat bzw. seinen Präsidialausschuss auf der Grundlage der Geschäftsentwicklung des Unternehmens nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Die Bonushöhe richtet sich nach dem Grad, in dem vorab festgelegte Zielwerte erreicht, unter- oder überschritten werden.