Folgende Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen sind verpflichtend am bzw. nach dem 1. Januar 2008 anzuwenden:
Am 13. Oktober 2008 veröffentlichte der IASB Änderungen zu IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ und zu IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, um den aktuellen Entwicklungen an den Finanzmärkten Rechnung zu tragen. Durch die Änderungen wird es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine Umgliederung von finanziellen Vermögenswerten aus der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ in andere Kategorien vorzunehmen. Des Weiteren können künftig auch finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „als zur Veräußerung verfügbar“ unter bestimmten Voraussetzungen in die Kategorie „Kredite und Forderungen“ umgegliedert werden. Die Änderung wurde von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften durch die Verordnung (EG) Nr. 1004/2008 vom 15. Oktober 2008 in europäisches Recht übernommen und trat am 17. Oktober 2008 in Kraft. Die Deutsche Postbank Gruppe hat von dieser Änderung Gebrauch gemacht. Nähere Angaben finden sich unter Textziffer 38.
IFRS 8 „Operating Segments“, der den bisherigen IAS 14 „Segment Reporting“ ersetzt, enthält neue Vorschriften für die Darstellung der Segmentberichterstattung. Nach IFRS 8 ist die Segmentberichterstattung nach dem sogenannten „Management Approach“ aufzustellen. Danach liegen der Abgrenzung der Segmente und den Angaben für die Segmente die Informationen zugrunde, die vom Management für Zwecke der Ressourcenallokation und Leistungsbeurteilung der Unternehmensbestandteile intern verwendet werden. IFRS 8 ist erstmals verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die erstmalige Anwendung von IFRS 8 wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.
Mit der überarbeiteten Fassung des IAS 23 ( überarbeitet 2007) „Borrowing Costs“ sind Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung qualifizierter Vermögenswerte zugeordnet werden können, zu aktivieren. Die aktuell bestehende Möglichkeit zur sofortigen aufwandswirksamen Erfassung von Fremdkapitalkosten wird abgeschafft. IAS 23 (überarbeitet 2007) ist erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Anwendung der neuen Regelung wird keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.
Im Januar 2008 hat der IASB eine überarbeitete Fassung des IFRS 2 „Share-based Payment“ veröffentlicht. Es wird klargestellt, dass Ausübungsbedingungen ausschließlich Dienstbedingungen und Leistungsbedingungen sind. Regelungen zur vorzeitigen Beendigung des Vergütungsplans (Annullierung) sollen unabhängig davon gelten, ob dieser vom Unternehmen oder von einer Partei beendet wird. Bislang galt IFRS 2.28 explizit nur für die vorzeitige Beendigung durch das Unternehmen. Die Neufassung ist verpflichtend ab 1. Januar 2009 anzuwenden. Die erstmalige Anwendung des geänderten Standards wird keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben.
IFRIC 11 „IFRS 2 Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen“ klärt die Frage, wie IFRS 2 auf aktienbasierte Zahlungsvereinbarungen anzuwenden ist, die unternehmenseigene Eigenkapitalinstrumente oder Eigenkapitalinstrumente eines anderen Unternehmens desselben Konzerns beinhalten. Die Interpretation ist erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. März 2007 beginnen. Im Rahmen der Anerkennung durch die Europäische Union ist die Interpretation nicht zu dem vom IASB vorgesehenen Erstanwendungszeitpunkt, sondern erst ab dem Geschäftsjahr 2009 anzuwenden. Aus der erstmaligen Anwendung von IFRIC 11 wird sich voraussichtlich keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss ergeben.
IFRIC 13 „Programme zur Kundenbindung“ regelt den Ausweis von Umsatzerlösen im Zusammenhang mit Kundenbonusprogrammen, die von den Herstellern bzw. Dienstleistungsanbietern selbst oder von Dritten betrieben werden. Im Rahmen der Anerkennung durch die Europäische Union ist die Interpretation nicht zu dem vom IASB vorgesehenen Erstanwendungszeitpunkt, sondern erst ab dem Geschäftsjahr 2009 anzuwenden. Die erstmalige Anwendung der Interpretation wird keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben.
IFRIC 14 „IAS 19 – Die Obergrenze von Vermögenswerten bei leistungsorientierten Plänen, Mindestfinanzierungsanforderungen und ihre Wechselwirkung“ wurde am 5. Juli 2007 veröffentlicht und ergänzt die bestehenden Regelungen des IAS 19 zum so genannten Asset Ceiling (IAS 19.58 ff.). Zusätzlich wird hiermit die Anwendung des Asset Ceiling bei gesetzlichen oder vertraglichen Mindestdotierungsanforderungen (so genannte Minimum Funding Requirements) geregelt. Im Rahmen der Anerkennung durch die Europäische Union im Dezember 2008 ist die Interpretation nicht zu dem vom IASB vorgesehenen Erstanwendungszeitpunkt, sondern erst für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. Dezember 2008 beginnen, anzuwenden. Die erstmalige Anwendung von IFRIC 14 wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.
Die überarbeitete Fassung des IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ soll den Anwendern die Analyse und den Vergleich von Abschlüssen erleichtern. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen geänderte Bezeichnungen für die Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Bilanz und Kapitalflussrechnung, die Einführung eines Rechenwerks für bestimmte Veränderungen im Eigenkapital und die Verpflichtung zur Offenlegung einer Eröffnungsbilanz für die erste von einer rückwirkenden Bilanzierungsänderung betroffene dargestellte Periode. Der geänderte Standard ist verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die erstmalige Anwendung wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung des Konzernabschlusses haben.
Im Februar 2008 hat der IASB Änderungen zum IAS 32 „Financial Instruments“ veröffentlicht. Die Neufassung erlaubt, kündbare Instrumente unter bestimmten Bedingungen als Eigenkapital zu klassifizieren. Die Neufassung soll deutschen Personengesellschaften eine Eigenkapitalklassifizierung ihres gesellschaftsrechtlichen Kapitals im Konzernabschluss nach IFRS erlauben. Die Neufassung ist verpflichtend ab 1. Januar 2009 anzuwenden. Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf den Konzernabschluss.
Im Mai 2008 hatte der IASB Änderungen bezüglich IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der IFRS“ und IAS 27 „Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS“ veröffentlicht. Die Änderung des IFRS 1 sieht vor, dass ein Unternehmen in der IFRS-Eröffnungsbilanz seines Einzelabschlusses den Beteiligungsbuchwert von Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen als Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten entweder mit dem beizulegenden Zeitwert oder dem sich nach den bisher angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen ergebenden Buchwert der Beteiligung im Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS ansetzen darf. Mit dem geänderten IAS 27 wird die Definition der Anschaffungskostenmethode eliminiert.