Die Kapitalflussrechnung der fortgeführten Geschäftsbereiche wird gemäß IAS 7 (Cashflow-Statement) erstellt. Sie legt die Zahlungsströme offen, um Herkunft und Verwendung der flüssigen Mittel aufzuzeigen. Sie unterscheidet dabei zwischen Mittelveränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die flüssigen Mittel beinhalten Kassenbestand, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten und entsprechen den flüssigen Mitteln laut Bilanz. Effekte der Währungsumrechnung sowie Änderungen des Konsolidierungskreises werden bei der Berechnung bereinigt. Da die Deutsche Postbank Gruppe nicht mehr Bestandteil der fortgeführten Geschäftsbereiche ist, wurden deren Mittelveränderungen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen jeweils separat ausgewiesen.
Um die Transparenz innerhalb der Kapitalflussrechnung zu verbessern, wurde die Struktur geändert. Die Ein- und Auszahlungen aus der Veränderung von Anteilen an Unternehmen beinhalten nur noch voll- bzw. quotenkonsolidierte Unternehmen und wurden dementsprechend umbenannt in Ein- bzw. Auszahlungen für Tochterunternehmen und sonstige Geschäftseinheiten. Die Position „Ein- bzw. Auszahlungen für andere langfristige Vermögenswerte“ wurde in zwei neue Positionen aufgeteilt. Die Ein- und Auszahlungen werden nun für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte und für sonstige Finanzanlagen gesondert ausgewiesen. Letztere enthalten auch die Mittelveränderungen für nach der Equity-Methode einbezogene Gesellschaften. Im Mittelzu- bzw. -abfluss aus Investitionstätigkeit wird die erhaltene Dividende der Deutsche Postbank AG gesondert ausgewiesen. Die Ein- und Auszahlungen aus Fremdwährungsderivaten wurden aus den Positionen „Erhaltene Zinsen bzw. Zinszahlungen“ extrahiert und in die Position „Sonstige Finanzierungstätigkeit“ umgegliedert. Weiterhin wurde die Veränderung der Finanzschulden in kurz- und langfristig getrennt; letztere zusätzlich in Aufnahme und Tilgung unterteilt. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit wird ermittelt, indem das Ergebnis vor Steuern um das Finanzergebnis sowie nicht zahlungswirksame Größen bereinigt wird, ergänzt um die Steuerzahlungen, die Veränderungen der Rückstellungen sowie die Veränderungen der sonstigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Ergebnis vor Änderung des kurzfristigen Nettovermögens). Nach Berücksichtigung der Veränderungen der kurzfristigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (ohne Finanzschulden) ergibt sich ein Mittelzufluss/-abfluss aus operativer Geschäftstätigkeit. Der Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit lässt sich in den Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit vor Änderung des kurzfristigen Nettovermögens (Working Capital) sowie nach Mittelzuflüssen aus der Änderung des Nettovermögens trennen.