Sämtliche nahestehenden Unternehmen, die von dem Konzern beherrscht werden oder auf die vom Konzern ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, sind in der Anteilsliste mit Angaben zum Beteiligungsanteil, zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis – geordnet nach Geschäftsbereichen – verzeichnet. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Bonn hinterlegt.
Die Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG unterhalten vielfältige Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland und anderen von der Bundesrepublik Deutschland kontrollierten Unternehmen.
Der Bund ist Kunde der Deutsche Post AG und nimmt als solcher Dienste des Unternehmens in Anspruch. Die Geschäftsbeziehungen der Deutsche Post AG bestehen jeweils unmittelbar zu den einzelnen Behörden und sonstigen staatlichen Stellen als voneinander unabhängigen Einzelkunden; die diesen gegenüber erbrachten Leistungen sind jeweils nicht erheblich für die Gesamteinnahmen der Deutsche Post AG.
Die Bundesrepublik Deutschland verwaltet ihren Aktienbesitz an der Deutsche Post AG und nimmt ihre Aktionärsrechte durch die rechtsfähige Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (Bundesanstalt) wahr, die der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen untersteht. Der Bundesanstalt sind nach dem Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (Bundesanstalt Post-Gesetz) bestimmte gesetzliche Aufgaben und Rechte übertragen, die die gemeinsamen Angelegenheiten der Deutsche Post AG, der Deutsche Postbank AG und der Deutsche Telekom AG betreffen. Die Bundesanstalt führt darüber hinaus die Postbeamtenkrankenkasse, das Erholungswerk, die Versorgungsanstalt der Deutsche Bundespost (VAP) und das Betreuungswerk für Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, die Deutsche Telekom AG und Bundesanstalt weiter. Die Koordinations- und Verwaltungsaufgaben werden auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen wahrgenommen. Im Jahr 2008 wurden der Deutsche Post AG für Leistungen der Bundesanstalt Abschlagszahlungen in Höhe von 64 Mio € (Vorjahr: 65 Mio €) und der Deutsche Postbank AG von 8 Mio € (Vorjahr: 4 Mio €) in Rechnung gestellt.
Zwischen dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Deutsche Post AG wurde im Geschäftsjahr 2001 eine Vereinbarung getroffen, die die Modalitäten der Abführung der Einnahmen der Deutsche Post AG aus der Erhebung der Ausgleichszahlung nach den Gesetzen über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen der Postwohnungsfürsorge regelt. Im Geschäftsjahr 2008 hat die Deutsche Post AG den Gesamtbetrag von rd. 0,68 Mio € für das Geschäftsjahr 2007 sowie rd. 0,60 Mio € an monatlichen Abschlagszahlungen für das Geschäftsjahr 2008 an den Bund abgeführt. Die Endabrechnung für das Geschäftsjahr 2008 erfolgt vereinbarungsgemäß bis zum 1. Juli 2009.
Mit Vertrag vom 30. Januar 2004 hat die Deutsche Post AG mit dem BMF eine Vereinbarung bezüglich der Überleitung von Beamten zu Bundesbehörden getroffen. Danach werden Beamte mit dem Ziel der Versetzung für 6 Monate abgeordnet und bei Bewährung anschließend versetzt. Die Deutsche Post AG beteiligt sich nach vollzogener Versetzung durch Zahlung eines Pauschalbetrages an der Kostenbelastung des Bundes. Für das Jahr 2008 ergaben sich hieraus 6 Versetzungen (Vorjahr: 33) und zwei Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung (Vorjahr: 2).
Im Geschäftsjahr 2008 hat der Konzern für die Deutsche Telekom AG Waren und Dienstleistungen in Höhe von 0,35 Mrd € (Vorjahr: 0,4 Mrd €) erbracht. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Beförderungsleistungen für Briefe und Paketsendungen. Im gleichen Zeitraum hat der Konzern für 0,4 Mrd € (Vorjahr: 0,4 Mrd €) Waren und Dienstleistungen (darunter IT-Produkte und Dienstleistungen) von der Deutschen Telekom erworben. Darüber hinaus besteht eine Rahmenkreditvereinbarung zwischen der Deutsche Telekom AG und der Deutsche Postbank AG in Höhe von 0,6 Mrd € (Vorjahr: 0,6 Mrd €). Im Jahr 2008 hat die Deutsche Telekom AG bei der Deutsche Postbank International S. A. Luxemburg zwei Schuldscheindarlehen in Höhe von jeweils 50 Mio € mit jeweiliger Laufzeit von 6 Jahren begeben.
Angaben zum Bundes-Pensions-Service für Post- und Telekommunikation e. V. finden sich unter Textziffer 7.
Die Immobilien im rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum des Deutsche Post Betriebsrenten Service e. V. (DPRS) bzw. der Deutsche Post Pensionsfonds GmbH & Co. KG, der Deutsche Post Betriebsrenten-Service e. V. & Co. Objekt Gronau KG sowie Deutsche Post Grundstücks Vermietungsgesellschaft beta mbH Objekt Leipzig KG mit einem Zeitwert von 1.041 Mio € (Vorjahr: 1.040 Mio €) werden ausschließlich an die Deutsche Post Immobilien GmbH vermietet. Der Mietaufwand der Deutsche Post Immobilien GmbH beträgt 58,0 Mio € für das Jahr 2008 (Vorjahr: 56,4 Mio €). Die Mieten wurden termingerecht bezahlt. Insofern ist im Jahr 2008 kein Aufwand aus einer Forderungsberichtigung oder einer zweifelhaften Forderung entstanden noch ist damit für die Folgejahre zu rechnen. Im Jahr 2008 gab es keine Verkaufsbeziehungen zwischen den externen Trägern und einem Konzernunternehmen der Deutsche Post AG.
Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht der Konzern unmittelbar oder mittelbar in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit einer Vielzahl von nichteinbezogenen Unternehmen und assoziierten Gesellschaften, die als nahe stehende Unternehmen des Konzerns gelten, in Beziehung. Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wurden sämtliche Liefer- und Leistungsbeziehungen, die mit den nicht in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen stattfanden, zu marktüblichen Bedingungen und Konditionen durchgeführt, wie sie auch mit konzernfremden Dritten üblich sind.