Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt mit Ausnahme bestimmter Finanzinstrumente, die zu beizulegenden Zeitwerten ausgewiesen werden, auf Basis der historischen Kosten.
Die Erfassung von Umsatzerlösen und Erträgen aus Bankgeschäften sowie sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich dann, wenn die Leistung erbracht, die Höhe der Erträge zuverlässig ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern wahrscheinlich zufließen wird. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.
Immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Unter den immateriellen Vermögenswerten werden originäre und erworbene immaterielle Vermögenswerte und erworbene Firmenwerte ausgewiesen.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, wenn durch die Herstellung der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist und Kosten zuverlässig ermittelt werden können.