Die Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien aus dem Bedingten Kapital II (§ 5 Abs. 3 der Satzung) ist nur zulässig, um die gemäß Aktienoptionsplan 2003 gewährten Bezugsrechte zu erfüllen. Hierzu ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.726.658 € bedingt erhöht. Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2003 können noch bis zu 2.726.658 Aktien der Deutsche Post AG bezogen werden. Die Ausgabe neuer Aktienoptionen ist unter diesem Plan nicht mehr möglich.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Mai 2007 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Mai 2012 einmal oder mehrmals Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente (nachfolgend zusammen „Options- und/oder Wandelanleihen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1 Mrd € auszugeben und dabei Options- und/oder Wandelungsrechte auf neue Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 56 Mio € zu gewähren. Hierzu ist das Grundkapital um bis zu 56 Mio € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III, § 5 Abs. 4 der Satzung). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann bei der Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen nur unter den in dem vorgenannten Ermächtigungsbeschluss aufgeführten Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem von der Hauptversammlung beschlossenen Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 8. Mai 2007.

Die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen entspricht der üblichen Unternehmenspraxis bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Sie eröffnet der Gesellschaft die Möglichkeit zur flexiblen und zeitnahen Finanzierung ihrer Aktivitäten und gibt den notwendigen Handlungsspielraum, um günstige Marktsituationen kurzfristig und schnell zu nutzen, indem beispielsweise Aktien oder Options-/ Wandelanleihen der Gesellschaft im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, beim Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen als Gegenleistung angeboten werden können. Der Vorstand hat diese Ermächtigung bisher nicht ausgenutzt.

Schließlich hat die Hauptversammlung vom 6. Mai 2008 die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 31. Oktober 2009 eigene Aktien bis zu 10% des bei Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei gilt die Maßgabe, dass die so erworbenen Aktien zusammen mit Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals darstellen. Der Erwerb der Aktien kann über die Börse, aufgrund eines öffentlichen Kaufangebots, mittels einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder auf andere Weise nach Maßgabe des § 53a AktG erfolgen. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden; insbesondere ist der Vorstand ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem von der Hauptversammlung beschlossenen Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 6. Mai 2008.

Die jährlich wiederkehrende Erteilung einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Hauptversammlung entspricht einer verbreiteten Praxis bei börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 21. April 2009 vorschlagen, die Ermächtigung erneut zu erteilen.

  • Seite druckenSeite drucken
  • Als PDF speichernAls PDF speichern
  • Zum Warenkorb hinzufügenZum Warenkorb hinzufügen

 

Kontakt   |  Glossar   |  Sitemap   |  Impressum
© Deutsche Post World Net