Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft gelten ausschließlich Gesetz und Satzung einschließlich der Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Die Hauptversammlung hat den Vorstand nicht zur Vornahme von in ihre Zuständigkeit fallenden Handlungen ermächtigt, um den Erfolg von etwaigen Übernahmeangeboten zu verhindern.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern

Für den Fall eines Kontrollwechsels ist den Vorstandsmitgliedern Hermann Ude und Bruce Edwards das Recht eingeräumt, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach dem Kontrollwechsel mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ihr Amt als Mitglied des Vorstands jeweils aus wichtigem Grund niederzulegen und den Vorstandsvertrag zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts oder einvernehmlicher Aufhebung des Vorstandsvertrags unter den gleichen Voraussetzungen hat das Mitglied des Vorstands Anspruch auf Abfindung seiner Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit des Vorstandsvertrags, begrenzt durch die vom Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziff. 4.2.3 in der Fassung vom 6. Juni 2008) empfohlenen Caps. Die Vereinbarungen sind im Vergütungsbericht dargestellt. 

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