Übernahmerechtliche Angaben

Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals, Stimmrechte und Übertragung von Aktien 

Zum 31. Dezember 2008 betrug das Grundkapital der Gesellschaft 1.209.015.874 €, eingeteilt in ebenso viele auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). Jede Aktie gewährt die gleichen gesetzlich vorgesehenen Rechte und Pflichten und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Keinem Aktionär und keiner Aktionärsgruppe stehen Sonderrechte, insbesondere solche, die Kontrollbefugnisse verleihen, zu.

Die Ausübung der Stimmrechte und die Übertragung der Aktien richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung der Gesellschaft, die beides nicht beschränkt. § 19 der Satzung bestimmt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben. Gegenüber der Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, die das Stimmrecht oder die Aktienübertragung beschränken.

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