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  • Vergleich zu H1/2007
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Am 1. Juli 2008 hat das Europäische Gericht erster Instanz in Luxemburg die Beihilfe-Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2002 für nichtig erklärt. Damals war die Deutsche Post AG von der Kommission zur Rückzahlung angeblicher Beihilfen plus Zinsen in Höhe von 907 Mio € an die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet worden. Die Kommission hatte entschieden, dass die Deutsche Post AG in den Jahren 1994 bis 1998 eine Kostenunterdeckung im Wettbewerbsbereich Geschäftskundenpakete durch eine unzulässige Quersubventionierung aus staatlichen Beihilfen zur Finanzierung des Universaldienstes ausgeglichen habe. Dagegen hatte die Deutsche Post AG im selben Jahr Klage eingereicht. Die Rückzahlung dieser rund 1 Mrd € durch den Bund an die Deutsche Post AG wird in nächster Zeit erwartet. Die EU-Kommission kann innerhalb von zwei Monaten Berufung beim Europäischen Gerichtshof einlegen.

Ende Juli hat der Vorstand der Deutsche Post AG bekanntgegeben, die Bemühungen um ein Outsourcing der IT-Infrastruktur an HP einzustellen.

Mit Wirkung zum 1. Juli hat das australische Joint Venture Express Couriers Australia Pty Ltd. (ECA) zusätzlich Aktivitäten der New Zealand Post, Neuseeland, übernommen.