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Im September hat die Deutsche Post AG beschlossen, eine Minderheitsbeteiligung an der Deutschen Postbank Gruppe in Höhe von 29,75 % an die Deutsche Bank AG zu verkaufen. Weitere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 10.

Am 1. Juli 2008 hatte das Europäische Gericht erster Instanz in Luxemburg die Beihilfe-Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2002 für nichtig erklärt. Damals war die Deutsche Post AG von der Kommission zur Rückzahlung angeblicher Beihilfen plus Zinsen in Höhe von 907 Mio € an die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet worden. Die Kommission hatte entschieden, dass die Deutsche Post AG in den Jahren 1994 bis 1998 eine Kostenunterdeckung im Wettbewerbsbereich Geschäftskundenpakete durch eine unzulässige Quersubventionierung aus staatlichen Beihilfen zur Finanzierung des Universaldienstes ausgeglichen habe. Dagegen hatte die Deutsche Post AG im selben Jahr Klage eingereicht. Auf Grundlage dieser Entscheidung hat die Deutsche Post AG im August 2008 1.067 Mio € vom Bund zurückerhalten.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2008 erfolgte der wirtschaftliche Vollzug des Immobilienverkaufs der Deutsche Post AG an den amerikanischen Investor Lone Star. Hierbei handelte es sich um rund 1.300 überwiegend in Deutschland gelegene Immobilien. Die erste Kaufpreiszahlung in Höhe von 250 Mio € erfolgte im Juni 2008. Der restliche Kaufpreis wird voraussichtlich bis Ende des Jahres 2008 gezahlt werden. Deutsche Post World Net wird einen Großteil der Immobilien als Operate Lease zurückmieten. Unterjährig waren die Immobilien als „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ ausgewiesen worden. Die aus der IFRS 5-Bewertung resultierenden außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 28 Mio € wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Am 28. Mai 2008 haben Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Post World Net ein Programm zur umfassenden Neuausrichtung des DHL US-Express-Geschäfts verabschiedet. Aus dem geplanten Restrukturierungsvorhaben wurden bis zum Stichtag 86 Mio € ergebniswirksam als Aufwand erfasst. Weitere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 11.

Bis zum 30. September 2008 wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 31 Mio € auf das Anlagevermögen des amerikanischen Express-Bereichs vorgenommen.

Die IT Services in Deutschland beabsichtigt, ihre Aktivitäten und Mitarbeiter an zwei Standorten zusammenzufassen. Die anderen neun Standorte sollen geschlossen werden. Diese Konsolidierung im IT-Bereich dient sowohl der größeren Kundennähe als auch der Erhöhung von Produktivität und Effizienz. Zum 30. September 2008 betrug die Restrukturierungsrückstellung 21 Mio €.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Einmaleffekte innerhalb der Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Wesentliche Einmaleffekte

Mio €

 

1. Jan. – 30. Sep. 2008

Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) vor Einmaleffekten

 

1.645

Rückzahlung Beihilfe

 

+572

Restrukturierungsaufwendungen Bereich Express Americas

 

–86

Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) nach Einmaleffekten

 

2.131

 

 

 

Finanzergebnis vor Einmaleffekten

 

–732

Rückzahlung Beihilfe (Zinsanteil)

 

+495

Finanzergebnis nach Einmaleffekten

 

–237