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Mit der Erklärung zur
Unternehmensführung stellt der Konzern Deutsche Post DHL die wesentlichen Elemente seiner Corporate-Governance-Strukturen dar: die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat, wesentliche über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Unternehmensführungspraktiken, die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse.
Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2009 erneut eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Sie lautet:
„Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Post AG erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2008 entsprochen wurde und die Absicht besteht, künftig sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 zu entsprechen. Ziffer 3.8 Abs. 3 wird insoweit entsprochen, als der Selbstbehalt für Aufsichtsratsmitglieder mit der nächsten Anpassung der Versicherungsverträge im ersten Halbjahr 2010 in dem geforderten Maße erhöht wird.“
Die Anregungen setzen wir ebenfalls um – mit einer Ausnahme: Die Hauptversammlung wird nur bis zum Beginn der Generaldebatte im Internet übertragen.