Gesellschaft folgt allen Kodex-Empfehlungen

Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2009 eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Hier können auch die bisherigen Erklärungen eingesehen werden. Die Deutsche Post AG hat im Geschäftsjahr 2009 allen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 entsprochen und beabsichtigt, allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 zu entsprechen. Im Corporate Governance Bericht Corporate-Governance-Bericht zeigen wir weitere Informationen zur Corporate Governance des Unternehmens sowie den Vergütungsbericht.

 

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