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Als Kompensation für entfallene Rechte infolge des Wechsels von Lawrence Rosen zur Deutsche Post AG erhält er in den Jahren 2010, 2011 und 2012 insgesamt Zahlungen in Höhe von 2,55 Mio €.
Aufgrund einer in seinem Anstellungsvertrag enthaltenen Regelung unterliegt John Allan seit seinem Ausscheiden einem zweijährigen nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Für die Dauer des Wettbewerbsverbots erhält er 50% seiner zuletzt gewährten anteiligen Jahresfestvergütung (47.031 € monatlich). Etwaige anderweitige Einkünfte werden angerechnet, soweit sie die Hälfte der Jahresfestvergütung übersteigen.
Der Anstellungsvertrag mit John Mullen wurde mit Wirkung zum 28. Februar 2010 aufgehoben. Seine Bezüge werden bis zu diesem Zeitpunkt fortgezahlt. Die nachfolgende ursprüngliche restliche Vertragslaufzeit bis 31. Dezember 2010 wird anschließend in Höhe der vertraglichen Ansprüche abgefunden. Darüber hinaus wurden im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung keine Abfindungszahlungen vereinbart.
Abgesehen von den dargestellten Regelungen sind darüber hinaus keinem Vorstandsmitglied weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit zugesagt worden.
Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands belief sich im Geschäftsjahr 2009 insgesamt auf 14,92 Mio € (Vorjahr: 11,89 Mio €). Davon entfielen 9,81 Mio € auf erfolgsunabhängige Komponenten (Vorjahr: 9,01 Mio €) und 5,11 Mio € auf erfolgsabhängige Komponenten (Vorjahr: 2,88 Mio €). Die Vorstandsmitglieder erhielten im Geschäftsjahr 2009 insgesamt 1.800.000 Stück SAR im Gesamtwert zum Ausgabezeitpunkt (1. Juli 2009) von 7,25 Mio € (Vorjahr: 4,78 Mio €).