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Die jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats besteht gemäß § 17 der von der Hauptversammlung beschlossenen Satzung der Deutsche Post AG aus einem Fixum, einer kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütung sowie einer erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung.
Das Fixum beträgt 20.000 €, die kurzfristige erfolgsorientierte Vergütung 300 € für jeweils 0,03 €, um die der Konzerngewinn je Aktie im jeweiligen Geschäftsjahr den Betrag von 0,50 € übersteigt. Im Jahr 2009 betrug der Konzerngewinn je Aktie 0,53 € und lag damit einmal 0,03 € oberhalb von 0,50 €. Für das Geschäftsjahr 2009 besteht ein Anspruch auf die erfolgsorientierte jährliche Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung in Höhe von 300 € für jeweils 3%, um die der Konzerngewinn je Aktie des Geschäftsjahres 2011 den Konzerngewinn je Aktie des Geschäftsjahres 2008 übersteigt. Der Betrag darf 20.000 € nicht überschreiten. Die Vergütung wird mit Ablauf der Hauptversammlung 2012 fällig.
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung. Für den Vorsitzenden eines Aufsichtsratsausschusses erhöht sie sich jeweils um das Einfache, für ein Mitglied jeweils um die Hälfte. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft im Vermittlungs- und Nominierungsausschuss. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen angehören, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben Anspruch auf Ersatz der ihnen bei der Ausübung ihres Amtes entstehenden Auslagen. Anfallende Umsatzsteuern auf die Aufsichtsratsvergütung und Auslagen werden erstattet. Darüber hinaus erhält jedes teilnehmende Mitglied des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von 500 € je Sitzung des Gesamtaufsichtsrats oder eines Ausschusses.