Jedes SAR berechtigt zum Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen dem Durchschnitt der Schlusskurse der Deutsche-Post-Aktie während der letzten fünf Handelstage vor dem Ausübungstag und dem Ausübungspreis der SAR. Die Mitglieder des Vorstands haben im Jahr 2009 je Tranche ein Eigeninvestment in Höhe von 10% ihres Jahreszielgehalts geleistet. Die Sperrfirst für die Ausübung der Rechte wurde im Rahmen der Gewährung der SAR im Rahmen der Zuteilung im Geschäftsjahr 2009 von bislang drei auf vier Jahre verlängert. Die SAR können nach Ende der Sperrfrist innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ganz oder teilweise ausgeübt werden, wenn am Ende der Wartezeit die absoluten bzw. relativen Erfolgsziele erreicht wurden. Nach Ablauf des Ausübungszeitraums verfallen nicht ausgeübte SAR.

Um zu ermitteln, ob und wie viele der gewährten SAR ausübbar sind, werden der Durchschnittskurs bzw. der Durchschnittsindexwert während Referenz- und Performancezeitraum miteinander verglichen. Beim Referenzzeitraum handelt es sich um die letzten zwanzig aufeinander folgenden Handelstage vor dem Ausgabetag. Der Performancezeitraum betrifft die letzten sechzig Handelstage vor Ablauf der Wartezeit. Der Durchschnittskurs (Endkurs) wird aus dem Durchschnitt der jeweiligen Schlusskurse der Deutsche-Post-Aktie im Xetra-Handel der Deutsche Börse AG ermittelt.

Von je sechs SAR können maximal vier über das absolute Erfolgsziel und maximal zwei über das relative Erfolgsziel „verdient“ werden. Wird zum Ablauf der Wartezeit kein absolutes oder relatives Erfolgsziel erreicht, verfallen die darauf entfallenden SAR der entsprechenden Tranche ersatz- und entschädigungslos.

Jeweils ein SAR wird verdient, wenn der Endkurs der Deutsche-Post-Aktie mindestens 10, 15, 20 oder 25% über dem Ausgabepreis liegt. Das relative Erfolgsziel ist an die Performance der Aktie im Verhältnis zur Performance des Dow Jones STOXX 600 Index (SXXP; ISIN EU0009658202) gekoppelt. Es ist erreicht, wenn die Wertentwicklung der Aktie während des Performancezeitraums der des Indexes entspricht oder die Outperformance mindestens 10% beträgt.

Der Long-Term-Incentive-Plan wird auch in nach dem 5. August 2009 abgeschlossenen Verträgen und Vertragsverlängerungen fortgeführt, allerdings mit der Anpassung, dass das Eigeninvestment 10% der Grundvergütung beträgt. Die Vergütung aus den Wertsteigerungsrechten ist auf 300% der Zielbarvergütung (Grundvergütung zuzüglich Zieljahreserfolgsvergütung) beschränkt.

 

 

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