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- Konzern-Zwischenlagebericht
- Verkürzter Konzern-Zwischenabschluss
Die Deutsche Post AG ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland.
Der vorliegende verkürzte Konzern-Zwischenabschluss zum 30. September 2009 wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) für die Zwischenberichterstattung erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Demzufolge enthält dieser Abschluss zum Zwischenbericht sämtliche Informationen und Anhangangaben, die gemäß IFRS für einen verkürzten Zwischenabschluss erforderlich sind.
Im Rahmen der Erstellung des verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses zur Zwischenberichterstattung gemäß IAS 34 muss der Vorstand Beurteilungen und Schätzungen vornehmen sowie Annahmen treffen, die die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen im Konzern und den Ausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Erträge und Aufwendungen beeinflussen. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Die bisher im Geschäftsjahr 2009 erzielten Ergebnisse lassen nicht notwendigerweise Vorhersagen über die Entwicklung des weiteren Geschäftsverlaufs zu.
Die im verkürzten Konzern-Zwischenabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2008 zugrunde lagen. Ausnahmen bilden die seit dem Geschäftsjahr 2009 verpflichtend anzuwendenden neuen bzw. überarbeiteten Rechnungslegungsvorschriften.
Mit der Anwendung des IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ (überarbeitet 2007) enthält der Konzern-Zwischenabschluss zusätzlich zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung eine Überleitung vom Gewinn bzw. Verlust zum Gesamtergebnis mit Ausweis der Bestandteile des sonstigen Ergebnisses (Other Comprehensive Income).
IFRS 8 „Geschäftssegmente“ wurde erstmals im Geschäftsjahr
2009 angewendet, weitere Angaben finden sich unter
Textziffer 12.
Die folgenden Standards, Überarbeitungen bzw. Interpretationen sind ebenfalls zum 1. Januar 2009 verpflichtend anzuwenden, haben jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern-Zwischenabschluss:
Weitergehende Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden finden sich im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008, der die Grundlage für den vorliegenden Zwischenabschluss darstellt.
Der vorliegende verkürzte Konzern-Zwischenabschluss wurde nicht geprüft.