39 Gezeichnetes Kapital

39.1 Anteilsverhältnisse

Die KfW Bankengruppe (KfW), siehe  Textziffer 55.1, hält 30,5% am Grundkapital der Deutsche Post AG. Der Anteil der im Streubesitz befindlichen Aktien beträgt 69,5%.

Anteilsbesitz zum 31. Dezember

Stück

 

2009

2010

KfW

368.277.358

368.277.358

Streubesitz

840.738.516

840.738.516

Anteilsverhältnisse zum 31. Dezember

1.209.015.874

1.209.015.874

39.2 Gezeichnetes Kapital und Erwerb eigener Anteile

Das gezeichnete Kapital beträgt 1.209 MIO €. Es besteht aus 1.209.015.874 auf den Namen lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1 € und ist voll eingezahlt.

Entwicklung gezeichnetes Kapital

 

2009

2010

Stand 1. Januar

1.209.015.874

1.209.015.874

Erwerb eigene Anteile

0

–769.794

Ausgabe eigene Anteile

0

769.794

Stand 31. Dezember

1.209.015.874

1.209.015.874

Im ersten Quartal 2010 hatte die Deutsche Post AG im Rahmen der erteilten Ermächtigung vom 21. April 2009 769.794 Aktien für die Bedienung des im Geschäftsjahr 2009 eingeführten neuen Bonusprogramms für Führungskräfte (Share Matching Scheme) zu einem Gesamtpreis von 10 MIO € einschließlich Anschaffungsnebenkosten erworben. Dementsprechend reduzierte sich das gezeichnete Kapital um den Nennwert der erworbenen Aktien. Der Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 12,96 €. Der Nennbetrag der eigenen Anteile wird mit dem gezeichneten Kapital und der Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und ausgewiesenem Wert der eigenen Anteile wird mit der Gewinnrücklage verrechnet. Mit Ausgabe von 769.794 Aktien an die Führungskräfte im April 2010 erhöhte sich das gezeichnete Kapital wieder um 769.794 €. Die Entwicklung der eigenen Anteile ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung enthalten.

Genehmigtes/bedingtes Kapital zum 31. Dezember 2010

 
 

Betrag (MIO €)

Zweck

Genehmigtes Kapital 2009

240

Erhöhung Grundkapital gegen Bar-/Sacheinlage
(bis 20. April 2014)

Bedingtes Kapital III

56

Ausgabe von Options-/Wandlungsrechten (7. Mai 2012)

39.3 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. April 2010 ermächtigt, bis zum 27. April 2015 eigene Aktien bis zu 10% des bei Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung sieht vor, dass der Vorstand sie zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausüben kann, insbesondere zur Verfolgung der im Beschluss der Hauptversammlung genannten Ziele. Weiterhin wurde der Vorstand ermächtigt eigene Aktien auch unter Einsatz von Derivaten zu erwerben. Am 31. Dezember 2010 hielt die Deutsche Post AG wie zum Vorjahresstichtag keine eigenen Aktien.