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Konzernabschluss
Anhang
Sonstige Erläuterungen
55 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Deutsche Post DHL wendet die Erleichterungsvorschrift des überarbeiteten IAS 24 bezüglich der Angabepflichten für Unternehmen, die unter der Beherrschung, der gemeinschaftlichen Führung oder dem maßgeblichen Einfluss der öffentlichen Hand (sogenannte government-related entities) stehen, vorzeitig zum 31. Dezember 2010 an.
Sämtliche nahestehenden Unternehmen, die von dem Konzern beherrscht werden oder auf die vom Konzern ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, sind in der Anteilsbesitzliste, Textziffer 60, mit Angaben zum Beteiligungsanteil, zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis – geordnet nach geografischen Bereichen – verzeichnet.
Die Deutsche Post AG unterhält vielfältige Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland und anderen von der Bundesrepublik Deutschland kontrollierten Unternehmen.
Der Bund ist Kunde der Deutsche Post AG und nimmt als solcher Dienste des Unternehmens in Anspruch. Die Geschäftsbeziehungen der Deutsche Post AG bestehen jeweils unmittelbar zu den einzelnen Behörden und sonstigen staatlichen Stellen als voneinander unabhängigen Einzelkunden; die diesen gegenüber erbrachten Leistungen sind jeweils nicht erheblich für die Gesamteinnahmen der Deutsche Post AG.
Die KfW Bankengruppe (KfW) unterstützt den Bund bei der Fortsetzung der Privatisierung von Unternehmen wie Deutsche Post AG oder Deutsche Telekom AG. Im Jahre 1997 entwickelte die KfW zusammen mit dem Bund das sogenannte Platzhaltermodell als Instrumentarium für Privatisierungen des Bundes. Nach diesem Modell verkauft der Bund ganz oder teilweise seine Beteiligungen an die KfW mit dem Ziel der vollständigen Privatisierung dieser staatlichen Unternehmen. Seit 1997 hat die KfW auf dieser Grundlage in mehreren Schritten Aktien der Deutsche Post AG vom Bund gekauft und verschiedene Kapitalmarkttransaktionen mit diesen Aktien durchgeführt. Der Anteil der KfW am Grundkapital der Deutsche Post AG beträgt aktuell 30,5%.
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation e.V. (BAnstPT) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und steht unter Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Durch das zum 1. Dezember 2005 in Kraft getretene Bundesanstalt-Reorganisationsgesetz nimmt der Bund durch das Bundesministerium der Finanzen die Aufgaben bezüglich der Anteile an den Postnachfolgeunternehmen unmittelbar wahr. Die Wahrnehmung der „Eigentümeraufgaben“ bei der BAnstPT ist damit entfallen.
Die Bundesanstalt führt die Sozialeinrichtungen wie die Postbeamtenkrankenkasse, das Erholungswerk, die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) und das Betreuungswerk für Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG sowie die Erstellung von Grundsätzen der Wohnungsfürsorge weiter. Die Aufgaben werden auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen wahrgenommen. Im Jahr 2010 wurden der Deutsche Post AG für Leistungen der Bundesanstalt Abschlagszahlungen in Höhe von 72 MIO € (Vorjahr: 68 MIO €) in Rechnung gestellt.
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