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Corporate-Governance-Bericht

Zugleich Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB

Mit der Erklärung zur Unternehmensführung stellt der Konzern Deutsche Post DHL die wesentlichen Elemente seiner Corporate-Governance-Strukturen dar: die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat, wesentliche über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Praktiken der Unternehmensführung, die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Executive Committees und Ausschüsse sowie die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats.

Gesellschaft entspricht allen Kodex-Empfehlungen

Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2010 erneut eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Sie lautet:

„Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Post AG erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2009 entsprochen wurde und die Absicht besteht, künftig sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 zu entsprechen. Ziffer 3.8 wurde insoweit entsprochen, als der Selbstbehalt für Aufsichtsratsmitglieder mit der Anpassung der Versicherungsverträge im ersten Halbjahr 2010 in dem geforderten Maße erhöht wurde.“

Die Anregungen setzen wir ebenfalls um – mit einer Ausnahme: Die Hauptversammlung wird nur bis zum Beginn der Generaldebatte im Internet übertragen.