Gesellschaft folgt allen Kodex-Empfehlungen

Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2010 eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Hier können auch die Erklärungen der vergangenen Jahre eingesehen werden. Die Deutsche Post AG hat im Geschäftsjahr 2010 allen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 entsprochen und beabsichtigt, allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 zu entsprechen. Im Corporate-Governance-Bericht zeigen wir weitere Informationen zur Corporate Governance des Unternehmens sowie den Vergütungsbericht.