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Corporate Governance
Corporate-Governance-Bericht
Verhaltenskodex Deutsche Post DHL hat einen Verhaltenskodex entwickelt, der seit Mitte 2006 in allen Regionen und Unternehmensbereichen gilt. Darin sind die Leitlinien für das tägliche Verhalten im Arbeitsalltag der rund 470.000 Mitarbeiter festgeschrieben.
Unsere Grundsätze lauten: Respekt, Toleranz, Ehrlichkeit, Offenheit, Integrität gegenüber Mitarbeitern und Kunden sowie die Bereitschaft zur Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung.
Im Verhaltenskodex ist auch unser Engagement für Chancengleichheit und Gesundheit der Mitarbeiter festgeschrieben. Über die Teilnahme am Pilotprojekt „Anonymisiertes Bewerbungsverfahren“ will Deutsche Post DHL erproben, ob durch ein geändertes Verfahren mehr Chancengleichheit bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz erreicht werden kann. Führungsfunktionen im Konzern werden nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzt. Der Vorstand achtet dabei auf Vielfalt (Diversity) und strebt eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Das Gesundheitsmanagement des Konzerns wurde im Geschäftsjahr mit dem „Deutschen Unternehmenspreis Gesundheit“ des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen und der EU-Kommission sowie dem „Corporate Health Award“ unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ausgezeichnet.
Zwei Richtlinien konkretisieren den Verhaltenskodex: Die Antikorruptionsrichtlinie gibt klare Anweisungen, wie mit Geschenken, Zuwendungen und Einladungen umzugehen ist. Eine Wettbewerbsrichtlinie konkretisiert das Verbot von Absprachen mit Wettbewerbern. Der Verhaltenskodex für Lieferanten ist Teil aller neuen Beschaffungsverträge und der bestehenden langfristigen Rahmenverträge. Er verpflichtet diese, ethische und ökologische Standards einzuhalten. Kinder- und Zwangsarbeit sind untersagt. Lohn und Arbeitszeiten müssen den nationalen Regelungen und Gesetzen entsprechen. Unzulässige Zahlungen (Bestechung) sind untersagt.
Das Compliance-Management bei Deutsche Post DHL wird ständig überprüft und weiterentwickelt. Im Jahr 2010 wurde die entsprechende Organisation verstärkt. Der „Chief Compliance Officer“ berichtet direkt an den Finanzvorstand. Das von ihm geführte „Global Compliance Office“ entwickelt konzernweit Standards für das Compliance-Management und unterstützt die entsprechenden Aktivitäten der Unternehmensbereiche. Das „Compliance Committee“, das mit Vertretern aus den Unternehmensbereichen besetzt ist, berät den „Chief Compliance Officer“ bei der laufenden Weiterentwicklung des Compliance-Managements.
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