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Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2010 die folgenden konkreten Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen:

1

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sollen sich allein am Wohl des Unternehmens orientieren. In diesem Rahmen strebt der Aufsichtsrat an, den Frauenanteil im gesamten Aufsichtsrat von derzeit 25% bis zum Jahr 2015 auf 30% zu erhöhen.

2

Der internationalen Tätigkeit des Unternehmens wird bereits durch die derzeitige Besetzung des Aufsichtsrats angemessen Rechnung getragen. Der Aufsichtsrat strebt an, dies beizubehalten und hierfür auch bei künftigen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung Kandidaten, die aufgrund ihrer Herkunft, Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit über besondere internationale Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, zu berücksichtigen.

3

Interessenkonflikte bei Aufsichtsratsmitgliedern stehen einer unabhängigen effizienten Beratung und Überwachung des Vorstands entgegen. Der Aufsichtsrat entscheidet in jedem Einzelfall im Rahmen der Gesetze und unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex, wie er mit potenziellen oder auftretenden Interessenkonflikten umgeht.

4

Gemäß der vom Aufsichtsrat beschlossenen und in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats verankerten Altersgrenze wird bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern berücksichtigt, dass die Amtszeit spätestens mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 72. Lebensjahres folgt, enden soll.

 

Die aktuelle Besetzung des Aufsichtsrats entspricht der vorgenannten Zielsetzung.