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Konzernlagebericht
Geschäft und Umfeld
Übernahmerechtliche Angaben Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht
Zum 31. Dezember 2010 betrug das Grundkapital der Gesellschaft 1.209.015.874 €, eingeteilt in ebenso viele auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). Jede Aktie gewährt die gleichen gesetzlich vorgesehenen Rechte und Pflichten und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Keinem Aktionär und keiner Aktionärsgruppe stehen Sonderrechte, insbesondere solche, die Kontrollbefugnisse verleihen, zu.
Die Ausübung der Stimmrechte und die Übertragung der Aktien richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung der Gesellschaft, die beides nicht beschränkt. § 19 der Satzung bestimmt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben. Gegenüber der Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, die das Stimmrecht oder die Aktienübertragung beschränken.
Mitglieder des Vorstands erhalten als langfristige Vergütungskomponente im Rahmen des Long-Term-Incentive-Plans jährlich Stock Appreciation Rights (SAR) unter der Voraussetzung, dass sie für jede Tranche ein Eigeninvestment in Geld oder in Aktien der Deutsche Post AG leisten. Veräußert ein Vorstandsmitglied Aktien des Eigeninvestments seiner Tranche oder verfügt er über das Eigeninvestment in Geld vor Ablauf der vorgesehenen Wartezeit von vier Jahren (für die Tranche 2008: Wartezeit von drei Jahren), verfallen sämtliche SAR aus der entsprechenden Tranche.
Teilnahmeberechtigte Führungskräfte des Konzerns erhalten im Rahmen des aktienorientierten Vergütungssystems (Share Matching Scheme) von der Gesellschaft Aktien, die nach den zugrunde liegenden Bedingungen einer vierjährigen Veräußerungssperre unterliegen.
Die KfW Bankengruppe (KfW), Frankfurt am Main, ist mit einer Beteiligung von rund 30,5% am Grundkapital unser größter Aktionär. Die Bundesrepublik Deutschland ist mittelbar über die KfW an der Deutsche Post AG beteiligt. KfW und Bund sind gemäß den uns vorliegenden Mitteilungen nach §§ 21 ff. WpHG die einzigen Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10% des Grundkapitals halten.
Die Mitglieder des Vorstands werden nach den gesetzlichen Vorschriften bestellt und abberufen (§§ 84, 85 AktG, § 31 MitbestG). Gemäß § 84 AktG, § 31 MitbestG erfolgt die Bestellung durch den Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 6 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern. Im Übrigen wird die Zahl der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat bestimmt, der auch einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen kann.
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