Ausgewählte erläuternde Anhangangaben

Unternehmensinformation

Die Deutsche Post AG ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Bonn, Deutschland.

 

Grundlagen und Methoden

1 Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende verkürzte Konzern-Zwischenabschluss zum 30. Juni 2010 wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) für die Zwischenberichterstattung erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Demzufolge enthält dieser Abschluss zum Zwischenbericht sämtliche Informationen und Anhangangaben, die gemäß IFRS für einen verkürzten Zwischenabschluss erforderlich sind.

Im Rahmen der Erstellung des verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses zur Zwischenberichterstattung gemäß IAS 34 muss der Vorstand Beurteilungen und Schätzungen vornehmen sowie Annahmen treffen, die die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen im Konzern und den Ausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Erträge und Aufwendungen beeinflussen. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Die bisher im Geschäftsjahr 2010 erzielten Ergebnisse lassen nicht notwendigerweise Vorhersagen über die Entwicklung des weiteren Geschäftsverlaufs zu. 

Die im verkürzten Konzern-Zwischenabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009 zugrunde lagen. Weitergehende Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden finden sich im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009, der die Grundlage für den vorliegenden Zwischenabschluss darstellt. 

Der Ertragsteueraufwand wurde in der Berichtsperiode auf Basis des Steuersatzes abgegrenzt, der für das gesamte Geschäftsjahr erwartet wird. 

Neuerungen in der internationalen Rechnungslegung nach IFRS mit Wirkung zum 1. Januar 2010 

Abweichungen zu den oben genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bilden die seit dem Geschäftsjahr 2010 verpflichtend anzuwendenden neuen bzw. überarbeiteten internationalen Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS.  

Mit den Änderungen des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ und des IAS 27 „Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS“ werden die Anschaffungsnebenkosten im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses nicht mehr aktiviert, sondern erfolgswirksam als Aufwand in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. In diesem Zusammenhang wurden auch die entsprechenden Regelungen des IAS 7 „Kapitalflussrechnung“ angepasst, arrow_grey.gif Textziffer 4

Mit den zum 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Änderungen des Sammelstandards „Improvements to IFRS“ hat insbesondere der überarbeitete IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ Auswirkungen auf den Konzernabschluss von Deutsche Post DHL. Aufgrund der Änderung ist der bisher nicht bilanzierte Terminverkauf (Forward) auf 27,4% der Postbank-Aktien ab 1. Januar 2010 mit seinem Marktwert erfolgswirksam zu erfassen, arrow_grey.gif  Textziffer 3

Die weiteren dargestellten Neuerungen haben im Wesentlichen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss:  

IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“

IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“

IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“

IFRIC 12 „Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“

IFRIC 15 „Immobilienfertigungsaufträge“

IFRIC 16 „Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb“

IFRIC 17 „Sachdividenden an Eigentümer“

IFRIC 18 „Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden“

Erläuterungen finden sich hierzu im    Geschäftsbericht 2009, Anhang, Textziffer 4 „Neuerungen in der internationalen Rechnungslegung nach IFRS“. 

Der vorliegende verkürzte Konzern-Zwischenabschluss wurde einer prüferischen Durchsicht unterzogen. 

 

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