- Über uns
- Konzern-Zwischenlagebericht
- Verkürzter Konzern-Zwischenabschluss
Unser konzernweites Chancen- und Risikocontrolling trägt dazu bei, dass Risiken
und Chancen früh erkannt, analysiert und bewertet werden. Chancen- und risikobezogene
Informationen werden regelmäßig an das Management weitergeleitet mit
dem Ziel, den Unternehmenserfolg nachhaltig zu sichern und den Unternehmenswert
zu steigern. Wir beschreiben unseren Chancen- und Risikomanagementprozess
sowie die wesentlichen Risiken für unsere Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage im
Geschäftsbericht 2009.
Die Weltkonjunktur beeinflusst maßgeblich die Nachfrage nach Logistikleistungen. Nach dem schwierigen Vorjahr erholt sich die Weltwirtschaft aktuell wieder. Unter der Voraussetzung, dass dieser Trend anhält, gehen wir davon aus, dass das Transportvolumen moderat steigt, was sich positiv auf unser Unternehmensergebnis auswirken sollte. Im Berichtszeitraum konnten wir wichtige neue Aufträge sichern. Insgesamt erwarten wir, dass sich die Geschäftstätigkeit unserer Geschäftspartner beleben wird und die Risiken aus der wirtschaftlichen Entwicklung schrittweise auf ein normales Maß zurückfallen.
Am 1. September 2009 sind die Insolvenzverfahren für die Arcandor-Töchter Karstadt Warenhaus GmbH und Quelle GmbH eröffnet worden, zwei große Kunden von Deutsche Post DHL in Deutschland. Die Quelle GmbH ist zwischenzeitlich liquidiert worden. Als Resultat aus diesen Insolvenzverfahren war im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 insgesamt eine Ergebnisbelastung von 247 MIO € enthalten. Am 15. März 2010 hat der Karstadt-Insolvenzverwalter für die Warenhauskette beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzplan eingereicht. Der Plan hat zum Ziel, dass der Geschäftsbetrieb weitergeführt und ein Investor gefunden wird. Je nach Verlauf des Insolvenzverfahrens lassen sich weitere Ergebnisbelastungen für unseren Konzern nicht ausschließen.
Der seit geraumer Zeit diskutierte Gesetzesentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, mit dem die Mehrwertsteuerbefreiung der Deutsche Post AG reduziert werden soll, ist am 26. März 2010 verabschiedet worden. Danach werden ab dem 1. Juli 2010 nur noch bestimmte Universaldienstleistungen nach der EU-Postrichtlinie von der Mehrwertsteuer befreit, die nicht auf der Grundlage individuell ausgehandelter Vereinbarungen oder zu Sonderkonditionen (Rabatte etc.) erbracht werden. Die Mehrwertsteuerbefreiung dieser Leistungen soll für alle Unternehmen gelten, die sich verpflichten, sämtliche oder einen Teilbereich dieser Leistungen im gesamten Bundesgebiet zu erbringen.