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4 Neuerungen in der internationalen Rechnungslegung nach IFRS

Folgende Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen sind verpflichtend am bzw. nach dem 1. Januar 2011 anzuwenden:

 
  
    Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach beginnen   Bedeutung  
IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“   1. Februar 2010   relevant, nicht wesentlich  
Improvements to IFRS (2010)   1. Juli 2010/1. Januar 2011   relevant, nicht wesentlich  
IFRIC 19 „Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente“   1. Juli 2010   relevant, nicht wesentlich  
IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“   1. Januar 2011   Erleichterungsvorschrift vorzeitig angewandt; relevant  
IFRIC 14 „Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungsverpflichtungen“   1. Januar 2011   relevant, nicht wesentlich  

Mit den Änderungen des IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“ bezüglich der Klassifizierung von Bezugsrechten sind Bezugsrechte, Optionen und Optionsscheine auf eine feste Anzahl eigener Anteile gegen einen festen Betrag in einer beliebigen Währung als Eigenkapitalinstrumente auszuweisen, solange diese anteilig allen bestehenden Anteilseignern derselben Klasse gewährt werden. Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Der IASB hat am 6. Mai 2010 den jährlich erscheinenden Sammelstandard zur Vornahme kleinerer Änderungen an den IFRS, die sogenannten „Improvements to IFRS“, veröffentlicht. Soweit im Einzelfall nicht anders geregelt, sind die Änderungen erstmals rückwirkend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Die Änderungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss.

IFRIC 19 „Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente“ verdeutlicht, wie Eigenkapitalinstrumente zu bilanzieren sind, wenn ein Unternehmen die Konditionen einer finanziellen Verbindlichkeit neu aushandelt und zu deren vollständiger oder teilweiser Tilgung Eigenkapitalinstrumente ausgibt. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss waren unwesentlich.

Die Änderungen des IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“ beinhalten im Wesentlichen Definitionsanpassungen, die Einführung einer Erleichterungsvorschrift bezüglich der Angabepflichten für Unternehmen, die unter der Beherrschung, der gemeinschaftlichen Führung oder dem maßgeblichen Einfluss der öffentlichen Hand stehen, sowie die Klarstellung, dass auch schwebende Geschäfte unter die berichtspflichtigen Geschäftsvorfälle fallen. Deutsche Post DHL wendet die Erleichterungsvorschrift seit dem 31. Dezember 2010 an. Die Änderungen führten zu erweiterten Angabepflichten.