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7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt nach dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Ausnahme bestimmter Positionen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert auszuweisen sind.

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit von Deutsche Post DHL liegt in der Erbringung von logistischen Dienstleistungen. Alle Erträge, die im Zusammenhang mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stehen, werden als Umsatzerlöse in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung dargestellt. Alle anderen Erträge werden als sonstige betriebliche Erträge gezeigt. Der Ansatz von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich dann, wenn die Leistung erbracht, die Höhe der Erträge zuverlässig ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern wahrscheinlich zufließen wird. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Unter den immateriellen Vermögenswerten werden originäre und erworbene immaterielle Vermögenswerte und erworbene Firmenwerte ausgewiesen.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, wenn durch die Herstellung der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist und Kosten zuverlässig ermittelt werden können. Im Konzern betrifft dies selbst entwickelte Software. Sind die Aktivierungskriterien nicht erfüllt, werden die Aufwendungen im Jahr der Entstehung sofort ergebniswirksam erfasst. Die Herstellungskosten der selbst entwickelten Software enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Gegebenenfalls anfallende Fremdkapitalkosten sind bei qualifizierten Vermögenswerten Bestandteil der Herstellungskosten. Die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung von immateriellen Vermögenswerten anfallenden Umsatzsteuern gehen insoweit in die Anschaffungs- und Herstellungskosten ein, wie sie nicht als Vorsteuer in Abzug gebracht werden können. Aktivierte Software wird entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear über zwei bis fünf Jahre abgeschrieben.

Die immateriellen Vermögenswerte werden ihrer Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Lizenzen werden entsprechend ihrer Vertragslaufzeit abgeschrieben. Bilanzierte Kundenbeziehungen werden linear über einen Zeitraum von fünf bis 20 Jahren abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen/Wertminderungen folgen den unter dem Punkt „Wertminderungen“ beschriebenen Grundsätzen.