Gesellschaft folgt allen Kodex-Empfehlungen
Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2011 eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Hier können auch die Erklärungen der vergangenen Jahre eingesehen werden. Die Deutsche Post AG hat im Geschäftsjahr 2011 allen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen und beabsichtigt, allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 weiterhin zu entsprechen. Im Corporate-Governance-Bericht finden Sie weitere Informationen zur Corporate Governance des Unternehmens sowie den Vergütungsbericht.