Verhaltenskodex, Diversity- und Compliance-Management

Deutsche Post DHL hat einen Verhaltenskodex entwickelt, der seit Mitte 2006 in allen Regionen und Unternehmensbereichen gilt. Darin sind die Leitlinien für das tägliche Verhalten im Arbeitsalltag der rund 470.000 Mitarbeiter festgeschrieben. Unsere Grundsätze lauten: Respekt, Toleranz, Ehrlichkeit, Offenheit, Integrität gegenüber Mitarbeitern und Kunden sowie die Bereitschaft zur Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung.

Im Verhaltenskodex ist auch unser Engagement für die Gesundheit der Mitarbeiter und Chancengleichheit/Diversity festgeschrieben.

Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter sehen wir als Voraussetzung für Leistungsfähigkeit und Motivation und als Schlüssel zum nachhaltigen Unternehmenserfolg. Unsere globale Gesundheitsrichtlinie, eine Vielzahl von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sowie wiederholte Auszeichnungen spiegeln den hohen Stellenwert wider, den unser vorbildliches betriebliches Gesundheitsmanagement seit Jahren einnimmt. Zum zweiten Mal in Folge erhielten wir im Jahr 2011 den „Corporate Health Award“ unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in der Kategorie Verkehr/Logistik.

Deutsche Post DHL wurde im Jahr 2011 mit dem erstmals vergebenen „Deutschen Diversity Preis“ in der Kategorie „Vielfältigster Arbeitgeber“ ausgezeichnet. Im Hinblick auf die Förderung von Frauen in Führungspositionen hat sich Deutsche Post DHL im Oktober 2011 verpflichtet, 25% bis 30% aller zu besetzenden Führungspositionen im oberen und mittleren Management mit Frauen zu besetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir bereits gezielte Entwicklungsmaßnahmen getroffen und werden unseren Maßnahmenkatalog weiter ergänzen.

Der Aufsichtsrat hat die Diversity-Strategie des Konzerns unter besonderer Berücksichtigung des Ziels, den Frauenanteil im Vorstand zu erhöhen, intensiv diskutiert. Er sieht das Bemühen um mehr Diversity als Teil der langfristigen Nachfolgeplanung, für die Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam sorgen. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats ist die gezielte Erhöhung des Frauenanteils im Management erforderlich, um sicherzustellen, dass insgesamt mehr geeignete Kandidatinnen für vakante Vorstandsposten zur Verfügung stehen. Dadurch wird dafür Sorge getragen, dass der Aufsichtsrat bei Vorstandsbestellungen Frauen verstärkt berücksichtigen kann. Die internationale Besetzung des Vorstands trägt bereits heute der globalen Tätigkeit des Unternehmens in besonderem Maße Rechnung.

Der Verhaltenskodex wird durch zwei Richtlinien konkretisiert: Die Antikorruptionsrichtlinie gibt klare Anweisungen, wie mit Geschenken, Zuwendungen und Einladungen umzugehen ist. Unzulässige Zahlungen (Bestechung) sind untersagt. Eine Wettbewerbsrichtlinie konkretisiert das Verbot von Absprachen mit Wettbewerbern. Der Verhaltenskodex für Lieferanten ist Teil aller neuen Beschaffungsverträge und der bestehenden langfristigen Rahmenverträge. Er verpflichtet diese, ethische und ökologische Standards einzuhalten. Kinder- und Zwangsarbeit sind untersagt. Lohn und Arbeitszeiten müssen den nationalen Regelungen und Gesetzen entsprechen.

Für das Compliance-Management-System bei Deutsche Post DHL ist der „Chief Compliance Officer“ verantwortlich, der direkt an den Finanzvorstand berichtet. Wesentliche Tätigkeitsbereiche des Compliance-Managements sind der Prozess zur Identifizierung möglicher Compliance-Risiken, die Bewertung von Geschäftspartnern im Hinblick auf Compliance, das Meldewesen für potenzielle Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien, das Management von Richtlinien sowie die Entwicklung und Implementierung von Trainings- und Kommunikationsmaßnahmen.

Der „Chief Compliance Officer“ wird unterstützt vom „Global Compliance Office“, das konzernweit Standards für das Compliance-Management entwickelt und die entsprechenden Aktivitäten der Unternehmensbereiche unterstützt.

Im Rahmen der ständigen Prüfung und Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems bei Deutsche Post DHL wurde im Jahr 2011 in den vier operativen Unternehmensbereichen die Funktion des divisionalen „Compliance Officer“ geschaffen. Er berichtet an den Vorstand seines Unternehmensbereichs. Seine Erkenntnisse fließen in den Bericht des „Chief Compliance Officer“ an den Konzernvorstand, in dem über Compliance-Fälle, den Umgang damit sowie Fortschritte bei der Weiterentwicklung von Compliance-Organisation und -prozessen informiert wird. Der „Chief Compliance Officer“ wird außerdem vom „Compliance Committee“ beraten, das mit Mitgliedern aus den Unternehmensbereichen und Vertretern bestimmter Zentralbereiche wie Interne Revision und Controlling besetzt ist.