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Nachtrag

Nachtragsbericht

Beihilfeentscheidung der EU ohne Auswirkung auf Jahresergebnis und Dividende

Am 25. Januar 2012 hat die EU-Kommission das förmliche Beihilfeprüfverfahren abgeschlossen, das sie am 12. September 2007 eröffnet hatte. Die konkrete Beschreibung des Sachverhalts findet sich im Anhang. Nach ihrer Entscheidung fordert die EU-Kommission daher eine Rückzahlung dieser Beihilfen an die Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Post AG in Höhe von 500 MIO  bis 1 MRD € zuzüglich Zinsen. Darüber hinaus sind bei der Europäischen Kommission keine weiteren Beihilfeverfahren mehr anhängig, die den Konzern betreffen. Die Deutsche Post AG ist der Auffassung, dass die Entscheidung der Kommission vom 25. Januar 2012 rechtswidrig ist, und wird gegen die Entscheidung Klage beim Europäischen Gericht in Luxemburg einreichen. Die Bilanzierung erfolgt entsprechend den vorgesehenen Abwicklungsmodalitäten.